Hallo zusammen,
bei uns wurde dieses Jahr die Biotonne eingeführt. Dafür werden für das andere Gefäß (60Liter) nur noch 6 Leerungen pro Jahr durchgeführt (zum alten Preis) bei 12 Leerungen wie bisher zahlt man jetzt das doppelte. Für einen Privathaushalt mit einem 60L Gefäß, der bisher nur 12 mal rausstellte, mag es möglich sein, die 6 weiteren Leerungen über die (kostenfreie) Biotonne zu entsorgen.
Bei mir stellt es sich aber anders dar: Ich habe 2 * 120 Liter Gefäße, welche ich schon immer 24 mal im Jahr rausgestellt habe. Kosten dafür ca. 1200 Euro / Jahr. Seit diesem Jahr sind in der Grundgebühr nur noch 6 Leerungen möglich, den Rest in die winzige Biotonne entsorgen wäre ein Witz, ausserdem haben wir bei uns (zahnarztpraxis mit Dentallabor) kaum Bioabfälle. Für mich bedeutet das wohl eine Verdoppelung der Kosten bei halb so vielen Abholungen, denn künftig wird nur 1 Mal pro Monat abgefahren. Effektiv also eine Vervielfachung der Müllgebühren!! Ich weiss, dass früher einmal ein Gericht beschieden hat, dass es unzulässig war, die Biotonne über den anderen Abfall querzusubventionieren. Soll ich Klage erheben gegen den Bescheid? Hat das Aussicht auf Erfolg, oder kostet das nur Zeit und Geld?
Gruß, Karl