Ab 1.3. darf nicht mehr gefällt werden. Auch ist jeder Baum ab 10 cm Durchmesser ein Problem. Theoretisch. Ansonsten kann ein kluger Bauherr aber mit dräuenden Sturmschäden kommen, wenns um die Abholzgenehmigungen geht. Grad in so einer eng bebauten Lage seh ich da kein Problem. Außerdem gehts ja nicht um ein geschütztes Landschaftsmerkmal, sondern um ein Baumsammelsurium, das da offensichtlich landschaftlich und landeskulturell nicht hingehört, sondern unbedacht gepflanzt und nicht fachmännisch gepflegt/beschnitten wurde.
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Baum-Darstellung
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17.02.2015, 14:38 #11Beste Grüße, Tobias
Warum hat unser Baby 1 Schnitzelkopf?
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