Das Betriebsverfassungsgesetz meint, dass jemand, der es im Betriebsrat zu etwas bringt, auch im Management entsprechend voran gekommen wäre und deshalb nicht schlechter gestellt werden darf. Das betrifft dann eben auch die Vergütung, von der er sich die selben Uhren wie sein gleichgestelltes Pendant im Management leisten können muss. Macht doch Sinn.