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  1. #1

    Bootsanhänger TÜV

    Ihr kennt Euch doch aus. Ich habe hier einen ungebremsten Bootsanhänger mit einem sog. Slipwagen plus Segeljolle. Die Dinger müssen ja seit etlichen Jahren auch zum TÜV, früher war alles anders. Kontrolliert werden nur Licht, Kabel, Radlager, Katzenaugen - und Gesamteindruck vielleicht.

    Den Slipwagen kann man samt Boot über eine abklappbare Rampe ablassen, um ihn dann ins Wasser zu schieben und das Boot abzuladen. Da Slipwagen und Boot einerseits und der eigentliche Anhänger andererseits an getrennten Standorten stehen und es immer recht mühsam ist, sie zu komplettieren, an die Wissenden hier die Frage: Muss der Hänger komplett mit Slipwagen durch den TÜV, oder nur der eigentliche Anhänger? Der ist im Grunde komplett, das heißt, Lichtleiste, Katzenaugen, Kabel usw. sind am Hänger dran, der Slipwagen steht nur obendrauf.

    Wenn ich beim TÜV anrufe, sagen die wahrscheinlich: alles komplett bitte. Das möchte ich vermeiden, wenn's geht.

    Was meint Ihr, mit oder ohne Slipwagen?
    77 Grüße!
    Gerhard

  2. #2
    Moderator Avatar von Spacewalker
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    Ich bin mir ziemlich sicher, dass der Slipwagen als Ladung angesehen wird. Ein vorheriger Anruf beim TÜV, oder Dekra, etc. kann aber trotzdem nicht schaden.
    Gruß, Stefan


    Gendern ist ... wenn ein Sachse mit dem Boot umkippt.

  3. #3
    PREMIUM MEMBER Avatar von ferrismachtblau
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    Zitat Zitat von siebensieben Beitrag anzeigen
    Was meint Ihr, mit oder ohne Slipwagen?
    Hi Gerhard,

    bei uns im Segelverein hat das immer unproblematisch OHNE Slipwagen funktioniert. Der Slipwagen war unter der Jolle am Gelände, der Hänger zu Hause. Die beim TÜV sind keine Unmenschen, ruf da doch wirklich an und schildere das Problem. Am Slipwagen ist nichts, was irgendwie sicherheitsrelevant wäre für den Straßenverkehr ...

    Gruß Frank
    Gruß Frank

    "Das Leben ist viel zu schnell vorbei - wenn man nicht ab und zu stehen bleibt, könnte man es verpassen!" (Ferris Bueller)

  4. #4
    Date Avatar von Eike Sax
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    62
    Meiner Meinung nach führst du den Anhänger leer beim TÜV vor.
    Hauptsache später während des Transports sind Boot und Slipwagen gut vertäut. Du solltest aber das Gewicht der Zuladung wissen, damit die abschätzen können, ob bei einem ungebremsten Anhänger das Verhältnis Zugfahrzeug/Anhänger stimmt. Die Polizei kontrolliert später gerne mal, ob das was eingetragen wurde auch stimmt, also nichts "runterrechnen".
    Wenn du eine Zulassung für 100km/h (statt 80 km/h) beantragen möchtest, achte drauf dass die Reifen nicht älter als 5 Jahre sind.
    Viel Spaß auf dem Wasser !

    Nachtrag - Wenn der Anhänger bis vor kurzem noch zugelassen war, musst du nix ausser Papieren und Kennzeichen mitnehmen.
    Geändert von Eike Sax (25.04.2016 um 11:58 Uhr) Grund: Nachtrag

  5. #5
    Comex Avatar von siebensieben
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    17.02.2004
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    Themenstarter
    Den Anhänger habe ich schon seit Jahren, aber kam erst jetzt drauf, dass ich ihn ohne Slipwagen und Boot vorführe. Ich werde es einfach probieren, die Firma, die die Abnahme macht, ist hier direkt gegenüber. Notfalls müss ich ein zweites Mal hin. Ich sehe es aber auch so, dass am Slipwagen nichts zu prüfen ist. Die Bauart des Hängers ist auch so, dass nur dieser eine Slipwagentyp draufpasst, er hat entsprechende Einrast-Punkte usw. Und das Boot ist auch absolut im Limit, damals wurde das Komplettset gekauft, Harbeck-Hänger, Slipwagen usw. gab's sozusagen zum Boot. Ist übrigens ein 470er von Parker, wen's interessiert. Super stabil, würde natürlich heute keinen Blumenpott gewinnen, viel zu schwer gegenüber den leichten Flitschen.
    77 Grüße!
    Gerhard

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