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  1. #1
    PREMIUM MEMBER Avatar von Hans E.
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    Zitat Zitat von RBLU Beitrag anzeigen
    Speziell in den Hochpreisgegenden, wie Muenchen oder Frankfurt gibt es gravierende Unterschiede zwischen den vereidigten Sachverstaendigen, je nachdem von welcher Partei sie beauftragt wurden.
    Bei einem seriös arbeitenden Kollegen fält das Ergebnis immer gleich aus, egal, wer ihn beauftragt

    Schwarze Schafe gibt es natürlich auch, wie wahrscheinlich in jeder Branche
    Gruß Hans

    Manchmal, wenn mir langweilig ist, ruf ich bei DHL an und frag, wann die Sendung mit der Maus kommt.


  2. #2
    Zitat Zitat von Hans E. Beitrag anzeigen
    Bei einem seriös arbeitenden Kollegen fält das Ergebnis immer gleich aus, egal, wer ihn beauftragt
    Definitiv nicht, wie oben geschrieben. Denn schon allein die Markteinschätzung, die am Schluss einen Aufschlag oder Abschlag ergeben kann, ist eine subjektive Einschätzung. Zwei seriös arbeitende Kollegen werden zwei Werte ermitteln, die durchaus einige Prozentpunkte auseinander liegen können.
    77 Grüße!
    Gerhard

  3. #3
    PREMIUM MEMBER Avatar von Hans E.
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    Zitat Zitat von siebensieben Beitrag anzeigen
    Definitiv nicht, wie oben geschrieben. Denn schon allein die Markteinschätzung, die am Schluss einen Aufschlag oder Abschlag ergeben kann, ist eine subjektive Einschätzung. Zwei seriös arbeitende Kollegen werden zwei Werte ermitteln, die durchaus einige Prozentpunkte auseinander liegen können.
    Das hast Du teilweise Recht, Gerhard. Hat aber nichts mit der Behauptung weiter oben zu tun, das Ergebnis sei davon abhängig, ob Verkäufer oder Kaufinteressent beauftragen. Der von mir als Sachverständigem ermittelte Verkehrswert ist immer gleich, egal, wer mich beauftragt! Ein Kollege mag selbstverständlich bzu einem abweichenden Ergebnis kommen, jedoch sollte das Ergebnis größenordnungsmäßig gleich sein...

    Den "einen" Wert für eine Immobilie gibt es m. M n. auch gar nicht, die Definition des Verkehrswertes verlangt aber die Ausweisung einer Zahl, eine Bandbreite würde ich für sinnvoller halten. Eine Bandbreite möglicher Verkaufspreise von +/- 10% um den ermittelten Verkehrswert halte ich für marktgerecht.

    Edit:
    Meinen Kunden rate ich derzeit sogar, bei unserem regionalen Marktgeschehen, bei dem die Kaufpreise nur die Richtung nach oben kennen, den Verhandlungspreis um mindestens 10% über dem von mir ermittelten Verkehswert anzusetzen.


    Und die abschließende Markteinschätzung (ich gehe davon aus, Du meinst damit die Marktanpassung im für Ein- und Zweifamilienhäuser angewandten Sachwertverfahren) ist gar nicht mehr so subjektiv, wie das zum Teil vor ein paar Jahren noch war, da insbesondere durch die Reform des Erbschafts- und Schenkungssteuerrechtes inzwischen bessere Auswertungen des Grundstücksmarktes erfolgen.

    Eine Formulierung wie z.B. "aufgrund meiner sachverständigen Erfahrung halte ich einen Zu- bzw. Abschlag in Höhe von x Prozent auf den ermittelten Sachwert für angemessen" würde ich heute nicht mehr akzeptieren.
    Geändert von Hans E. (02.02.2015 um 18:11 Uhr)
    Gruß Hans

    Manchmal, wenn mir langweilig ist, ruf ich bei DHL an und frag, wann die Sendung mit der Maus kommt.


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