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  1. #1
    Sea-Dweller
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    Rechtshilfe zur Ferienwohnungvermietung

    Hallo zusammen,

    kann mir hier evtl. jemand helfen!?

    Ich habe eine FeWo über eine Agentur vermietet, mit der ich gerade ganz gewaltige Probleme habe und nun den Vertrag tel. fristlos gekündigt habe.

    Es ging vor 1 Woche darum, dass die Wohnung 2mal für 3 Tage vermietet war, als ich 24 Tage später selber mal nach dem Rechten gucken wollte, sah es aus als wäre eine Bombe eingeschlagen.
    Die Wohnung wurde 24 Tage lang nicht gereinigt und es waren mehrere Sachen beschädigt.

    Die Wohnung ist im kpl. Saniertem und Renoviertem Zustand dem Vermieter übergeben worden.

    Heute kommt dann der krönende Abschluss.

    Die Wohnung war übers Wochenende wieder 3 Tage bis Sonntag vermietet und ich erhalte gerade einen Anruf von einem anderen Wohnungseigentümer, dass meine Wohnungstüre sperrangelweit offen steht.

    Ab Donnerstag ist die Wohnung jetzt eigentlich bis Anfang März kpl. ausgebucht.
    Ich hätte daher gerne ein paar Fragen per PN von einem Spezi hier beantwortet

    Vielen Dank und lieben Gruß
    Marc
    Gruss
    Marc

  2. #2
    PREMIUM MEMBER Avatar von le0p0ld
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    Nur ein kleiner Beitrag: Ist Deine Kündigungserklärung formlos möglich? Sonst unwirksam.

    Dir viel Glück bei der Klärung der Sache.
    Cheers,
    Nils

  3. #3
    Sea-Dweller
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    Das ist unter anderem auch eine meiner Fragen.
    Gruss
    Marc

  4. #4
    Submariner
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    416
    Ohne zu wissen, ob die Ferienwohnung im In- oder Ausland liegt, wo die beauftragte Agentur sitzt und ohne den Agenturvertrag zu kennen, wird dir hier niemand verlässlich etwas sagen können. Ich würde mich kurzerhand an den Anwalt meines Vertrauens wenden.
    Geändert von ictus (03.02.2015 um 07:55 Uhr)
    Viele Grüße, Frank

  5. #5
    Sea-Dweller
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    Themenstarter
    Danke, habe meinen Anwalt heute morgen bereits eingeschaltet.
    Gruss
    Marc

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