Ich wollte heute ein Kurzzeitkennzeichen bei einem Zulassungsdienst in Auftrag geben. Nicht ganz das normale Tagesgeschäft, da das Fahrzeug noch nie in Deutschland zugelassen war, alt ist und aus dem europäischen Ausland kommt. Aber alle Unterlagen die er wollte waren vorhanden und am Montag sollte es abholbereit sein.
Beim rausgehen erwähnte ich dann noch, dass für den Fall von Problemen noch der Fahrzeugschein von dem Kurzzeitkennzeichen dabei liegt, welches ich letztes Jahr direkt nach dem Kauf verwendet habe. Man sollte also auf jeden Fall ein KZK bekommen, hat für das Auto ja schon mal geklappt.
Darauf meinte er Nö, klappt nicht mehr. Neue Vorschrift, man kann für ein Fzg. nur einmal ein KZK erhalten, danach nie mehr wieder.
Konnte ich nicht glauben und habe ich noch nie gehört. Da ich mit dem Dienst aber bisher immer zufrieden war und er sich absolut sicher war, ging ich verwundert wieder nach Hause.
Im Internet findet sich dazu aber überhaupt nix, auf allen Seiten steht immer nur das gleiche. Und ich kann es daher auch immer noch nicht glauben.
Bei der Zulassungsstelle anrufen hat sich am Freitag Mittag ja auch direkt erledigt.
Hat hier jemand Ahnung, ob das sein kann?
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Baum-Darstellung
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14.09.2018, 16:25 #1
Kurzzeitkennzeichen nur einmalig möglich?
Beste Grüsse
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