Andreas: Klar geht das. Einzig der Risikoteil (Ableben, Unfall, BU) ist nicht übetragbar.
lachender: Klar wird das gemacht. Man muss aber auch bedenken, dass im letzten Jahr das LVRG verabschiedet wurde. Dadurch hat jeder Versicherte schon mal ordentlich Geld verloren (Bewertungsreserven). Je nach Versicherer und dessen Finanzkraft, werden aktuell noch Bewertungsreserven, die den Sicherungsbedarf übersteigen, ausgeschüttet. Mit anhaltenden Niedrigzinsen erhöht sich der Sicherungsbedarf und die Bewertungsreserven fallen komplett weg. Wir haben aktuell einige Allianz Verträge mit kurzen Restlaufzeiten kalkuliert und sehen 2016 einen niedrigeren Wert als 2015.

Gruß
Christoph