Es gibt Rechtsprechung, die die Nutzung als FeWos in WEGs mit Wohnnutzung gleichstellt. Daher kann eine solche Nutzung nur noch untersagt werden, wenn die Gemeinschaftsordnung dies explizit verbietet. Das haben gerade zwei WEGs in unserem Bestand zu spüren bekommen.
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15.01.2015, 19:47 #1
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