Bei einer beliebten Stadt und Lage rechnet sich das durchaus besser als normales Vermieten. Allerdings ist es in Deutschland in Regionen wie Berlin und Hamburg streng verboten, das wäre der erste Punkt, den ich klären würde.
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15.01.2015, 10:14 #1
Wohnungen zur Urlaubsvermietung
hat jemand von euch Erfahrung oder vermietet gar Wohnung a la airbnb also Urlaubswohnungen.
Rechnet sich das ganze?? oder oder lieber bei den normalen Mieter bleiben???
Lohnt und rechnet sich das ganze???
Centrale Lage, Altbau, herrliche Aussicht, Aufzug, +-85m2, Küche, Bad, 2x Schlaffzimmer, internet ect pp, komplet eingereichtet......Restaurant im Hause vorhanden....
(mehre Wohnungen vorhanden....falls interessant würde ich erstmal mit einer starten wollen)
danke und Gruss
WumTGT - Trinken gegen Terror
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15.01.2015, 10:38 #2Grüße aus Hamburg
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15.01.2015, 10:42 #3
nicht in Deutschand.....Antwerpen wie gesagt centrale Lage am Fluss
....wieso ist das in HH und Berlin verboten??? kannst doch tun und lassen was Du willst mit Deinem Eigentum (ok Phhuff ect pp nicht)
Gruss
WumTGT - Trinken gegen Terror
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15.01.2015, 10:45 #4
Neee, neee Wummi, in Deutschland kannste mit deinen Immobilien nicht machen was du willst.
Mag in nem Entwicklungsland anders sein, kann ich nicht beurteilenGeändert von 1234marc (15.01.2015 um 10:46 Uhr)
Grüße Detlef
Cantona: „27 Millionen Steuern hinterzogen – und Hoeneß bezichtigt Costa, gierig zu sein. Das ist, als ob der Camembert zum Brie sagt: ,Du stinkst!‘“
FIRST 7
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15.01.2015, 10:48 #5
...ich tret Dir gleich wohin!!
Gruss
WumTGT - Trinken gegen Terror
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15.01.2015, 10:51 #6
In den zentralen Lagen von Berlin und Hamburg sind die Mieten in den letzten Jahren stark gestiegen, deshalb wird eine andere Nutzung als normaler Wohnraum dort verboten. Zudem hat Berlin schlechte Erfahrungen gemacht mit häufig englischen Touristen, die gern übers Wochenende zum Feiern kamen und sich dann mit mehreren Leuten Wohnungen für Gelage geteilt haben - sehr zum Leidwesen der Nachbarn.
Grüße aus Hamburg
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15.01.2015, 11:02 #7
Saufgelage, Geschlechtervereinigungstreffen usw.... muss vorher zwingend verboten sein!! kann man natürlich nicht zwingend verhindern...
Gruss
WumTGT - Trinken gegen Terror
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15.01.2015, 11:20 #8
In D ist Ferienwohnungsvermietung gewerbliche Nutzung. Die muss sowohl gemäß Teilungserklärung als auch baurechtlich möglich/genehmigt sein. In Städten mit engem Wohnungsmarkt gibt eine Zweckentfremdungsverordnung, das heißt vereinfacht gesagt, Wohnungen nur zu Wohnzwecken (und eben nicht gewerblich, wie z.,B. FeWo).
Außerdem ist FeWo-vermietung hier USt.-pflichtig, du musst also berücksichtigen, dass du Umsatzsteuer (und auch Betriebskosten) nicht auf die Mieter umlegen kannst, sondern in dem Übernachtungspreis einkalkulieren musst. Etc., etc. ...
Ich weiß allerdings nicht, wie das in Belgien ist.Geändert von paddy (15.01.2015 um 11:23 Uhr)
Ciao
Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.
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15.01.2015, 11:27 #9
BTT: Ich hab eine Wohnung, die als Ferienimmo, bzw. als Kurzzeitwohnung vermietet wird. Der Ertrag ist höher, der Aufwand allerdings auch. Du mußt regelmäßig werben, die Ausstattung muß vorhanden sein, manche wünschen den einen oder anderen Extraservice. Ich hab bislang ausschließlich angenehme Gäste gehabt, aber das ist auch eine Preisfrage, meine Whg ist vergleichsweise sehr teuer. Ist dennoch - oder deswegen - sehr gefragt. Ich kann mir vorstellen, daß man im niedrigpreisigeren Segment andere Kundschaft antrifft. Ich würd also auch überlegen, welches Preissegment Du ansprechen willst.
Beste Grüße, Tobias
Orange Banane Apfel
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15.01.2015, 12:03 #10
Ist ein wenig weg von Wums Frage, aber :
Ich war zuletzt in Berlin in Prenzlauer Berg in einer als FeWo vermieteten Wohnung, in einem ganz normalen alten typisch Berliner Wohnhaus. Da gibt's mehrere Organisationen, die Wohnungen aufkaufen, sanieren und dann gewerbsmässig anbieten, vorwiegend an Gäste aus Übersee.
Arbeiten die illegal?Gruss, Bertram
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15.01.2015, 12:11 #11
vermutlich (noch) nicht, vlt. gibt's auch Betsandsregelungen...
die Gesetztesänderung ist ja noch rel. neu und gilt nur in bestimmten Gegenden/Kiezen und nicht zwangsläufig für ganz Berlin bzw. geanze Bezirke
kann mir nicht vorstellen, dass eine Organisation da illegal arbeitet, vlt. der ein oder andere private kleine Mann aus "Unwissenheit"
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15.01.2015, 12:12 #12Außerdem ist FeWo-vermietung hier USt.-pflichtig, du musst also berücksichtigen, dass du Umsatzsteuer (und auch Betriebskosten) nicht auf die Mieter umlegen kannst, sondern in dem Übernachtungspreis einkalkulieren musst. Etc., etc. ...
Ich weiß allerdings nicht, wie das in Belgien ist.
Habe eine Wohnung auf einer deutschen Ferieninsel.
Mieteinnahmen und Steuerersparnis decken die Kosten, inkl. Zinskosten (natürlich nur, wenn man noch andere Einkunftsarten hat, auf die sich die Investitionen in die Whg. steuermindernd auswirken).
Cave: M.W. kann man als in Deutschland Steuerpflichtiger Kosten für eine Fe-Wohnung im Ausland nicht steuermindernd geltend machen. Dieses gilt auch für Objekte im EU - Ausland. Das mag zwar EU-rechtswidrig sein, aber möchtest Du es bi zum EuGH durchfechten?"In einer Zeit allgegenwärtigen Betruges ist es ein revolutionärer Akt, die Wahrheit zu sagen.“
George Orwell
Stößchen
Holger
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15.01.2015, 12:12 #13
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15.01.2015, 12:21 #14
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15.01.2015, 12:23 #15
hier in berlin darfste in manchen bezirken garnicht mehr nach deinen wünschen sanieren
http://www.morgenpost.de/berlin-aktu...nierungen.htmlGeändert von ibi (15.01.2015 um 12:24 Uhr)
Gruß
Ibi
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15.01.2015, 12:26 #16
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15.01.2015, 12:28 #17
so schwebt mir das vor meinem geistigen Auge vor
Gruss
WumTGT - Trinken gegen Terror
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15.01.2015, 12:28 #18
Cool
Würd ich buchen
Antwerpen mag ich.
Beste Grüße, Tobias
Orange Banane Apfel
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15.01.2015, 13:44 #19
Was Berlin angeht, hat Paddy alles gesagt. Das ist nicht generell verboten, sondern - vereinfacht gesagt - nur dort, wo vorher jemand gewohnt hat. Ferienwohnungen sind sonst grundsätzlich erlaubt,
Ich will Immos, ich will Dollars, ich will fliegen wie bei Marvel.
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15.01.2015, 19:47 #20
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Es gibt Rechtsprechung, die die Nutzung als FeWos in WEGs mit Wohnnutzung gleichstellt. Daher kann eine solche Nutzung nur noch untersagt werden, wenn die Gemeinschaftsordnung dies explizit verbietet. Das haben gerade zwei WEGs in unserem Bestand zu spüren bekommen.
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