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  1. #21
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Pauschal kann man eine WEG weder verfluchen noch schönreden. Wenn man Eigentum schaffen möchte, aber kein eigenes Haus mit Grundstück will, bleibt einem nur der Weg über die ETW.
    Kaufst Du direkt vom Bauträger? Beim Neubau würde ich mich erkundigen ob die Gewerke von einem externen Gutachter abgenommen werden können. Ansonsten kannst Du die gleichen Probleme bekommen - Baumängel - wie beim eigenen Hausbau.
    Wer zieht ein bzw. erwirbt die Wohnungen? Sind es Selbstnutzer oder Kapitalanleger? Bei uns im Kurort kaufen viele Neubauwohnungen vorerst als Kapitalanlage, um im Alter ggf. selbst einzuziehen.
    Kläre auch Dinge, die für Dich zu einem späteren Zeitpunkt wichtig sind; z. B. Tierhaltung oder späterer Einbau einer Klimaanlage oder eines Kamins.

  2. #22
    Submariner Avatar von Jockl
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    wie sagt man so schön - mit einer Eigentumswohnung kombiniert man die Nachteile einer eigenen Immobilie mit den Nachteilen einer Mietwohnung.

    Von Zwangsversteigerung eines Teileigentums bis zum Hobbyjuristen in der Jahresversammlung habe ich persönlich die volle Bandbreite erlebt - würde ich mir ohne zwingenden Grund nicht wieder antun.
    Gruß, Florian

  3. #23
    Yacht-Master Avatar von alien27
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    Zitat Zitat von 63er Beitrag anzeigen
    ... Wenn man Eigentum schaffen möchte, aber kein eigenes Haus mit Grundstück will, bleibt einem nur der Weg über die ETW...
    Den Satz verstehe ich nicht... Eine WEG wird immer dann nötig, wenn man ein Grundstück nicht reell teilen kann. In HH ist dies oft der Fall um z. B. auf einem großen Grundstück, welches real nicht geteilt werden darf, mehrere Häuser zu bauen. Man trifft dieses Kosntrukt bei ETW zwar am häufigsten an, eine WEG ist aber überall möglich.

    Zur Fragestellung des TO:
    Ich würde auf jeden Fall einen externen Verwalter empfehlen, auch wenn sich am Anfang alle Lieb haben und pragmatisch vorgehen wollen,
    spätestens nach 3 Jahren gehts dann mit den divergierenden Meinungen los.

    Edit sagt noch:
    wie sagt man so schön - mit einer Eigentumswohnung kombiniert man die Nachteile einer eigenen Immobilie mit den Nachteilen einer Mietwohnung.
    Stimmt schon, aber auch bei einem reinen EFH kann man es mit den Nachbarn schlecht treffen. Von daher gilt in allen Fällen wohl:

    egal-wo-du-bist-es-gibt-immer-ein-*********.jpg
    Geändert von alien27 (11.01.2015 um 22:36 Uhr)
    Grüße,
    Stefan

    schreibts mir in die Kommentare, macht das Herz rot und drückt das Plus weg.

  4. #24
    Steve McQueen Avatar von paddy
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    Zitat Zitat von alien27 Beitrag anzeigen
    Den Satz verstehe ich nicht... Eine WEG wird immer dann nötig, wenn man ein Grundstück nicht reell teilen kann. In HH ist dies oft der Fall um z. B. auf einem großen Grundstück, welches real nicht geteilt werden darf, mehrere Häuser zu bauen. Man trifft dieses Kosntrukt bei ETW zwar am häufigsten an, eine WEG ist aber überall möglich...
    Wenn eine WEG mit EFHs nötig sein sollte, lässt sich die Teilungserklärung (sofern Bauträger und Notar ein klein bisschen was drauf haben) vor allem im Bezug auf Kostentragungsregelungen und Sondernutzungsrechte in der Praxis problemlos ähnlich Alleineigentum gestalten. Entspricht also nicht ganz der klassischen Eigentumswohnungs-WEG.
    Ciao

    Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.

  5. #25
    Milgauss
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    208
    Jetzt mal die Sicht von der anderen Seite, ich bin so ein Zirkusdirektor.
    In jedem Objekt gibt es einen Querulanten.
    In 90% der Objekte gibt es während der ersten 3 Jahre Rechtsstreitigkeiten (Erfahrung aus meinem Bestand)
    Bei Neubau wird als erster Verwalter oftmals ein Freund des Bauträgers bestellt (Reklamationen werden schwieriger)
    Eine gemeinsame Tiefgarage für zwei WEGs sorgt immer für Streit zwischen den WEGs
    Die Teilungserklärung penibel durchlesen, wenn noch möglich, schnellstens seine Änderungswünsche einbringen (das ist nicht so leicht, wenn es für einen Erwerber der erste Wohnungskauf ist, weiß er meist nicht, welche Punkte später Streit bringen)
    Die ersten Verträge mit Dienstleistern (Hausmeister, Gartenpflege, Aufzugwartung, ...)nicht zu lang wählen, oftmals Bekannte des Bauträgers
    Eine regionale Heizkostenfirma ist besser als eine bundesweit tätige
    Falls es spezielle Fragen gibt, stehe ich gerne zur Verfügung

  6. #26
    Yacht-Master
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    1.829
    Zum Thema im EFH hat man seine Ruhe.

    Meine Eltern haben aktuell genau so einen Fall. Auf dem Grundstück wurden 4 freistehende Häuser gebaut, wobei sich zwei Häuser immer einen Weg zu den Häusern teilen.

    Jetzt gibt es das Problem, das der Weg sich bei Regen in einen fließend Bach verwandelt und das gesamte Wasser des Nachbarn zu meinen Eltern läuft. Eine Sanierung des Weges würde um die 2000€ Kosten, allerdings weigert sich der Nachbar sich zu beteiligen ... Anwalt... es wird sich auf den Standpunkt zurückgezogen, das es sich um Gemeinschaftseigentum handelt, über das alle 4 Häuser entscheiden müssten und was letztlich auch alle bezahlen müssten. Davor darf nichts passieren auch wenn meine Eltern es alleine bezahlen würden.

    Natürlich sind alle Haushalte dagegen eine Versammlung abzuhalten respektive einen Verwalter einzusetzen wie es der besagte Nachbar über seinen Anwalt fordert.

    22. ist Gerichtstermin. Man braucht natürlich nicht extra erwähnen das man sich damit auch den Zorn der anderen Eigentümer auf sich zieht.

  7. #27
    Sea-Dweller Avatar von itsck
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    Zitat Zitat von Fluzzwupp Beitrag anzeigen
    Klar die gehen mit Dumpingpreisen für den Standard rein und sanieren sich dann über die Sonderwünsche..
    Hast schon recht... trotzdem "sanieren" dafür sind die Wohnungen dann doch zu teuer.

    Zitat Zitat von GPX8888 Beitrag anzeigen
    Bei einem Neubauobjekt würde ich jedoch zügig nach der Teilungserklärung schauen und auch, was darin enthalten ist.
    Sorry, kaufe jetzt zum ersten Mal, aber: Ist der Entwurf der Teilungserklärung schon vor "Baubeginn" fertig und kann eingesehen werden?

    Zitat Zitat von 63er Beitrag anzeigen
    Kaufst Du direkt vom Bauträger? Beim Neubau würde ich mich erkundigen ob die Gewerke von einem externen Gutachter abgenommen werden können. Ansonsten kannst Du die gleichen Probleme bekommen - Baumängel - wie beim eigenen Hausbau.
    Wer zieht ein bzw. erwirbt die Wohnungen? Sind es Selbstnutzer oder Kapitalanleger? Bei uns im Kurort kaufen viele Neubauwohnungen vorerst als Kapitalanlage, um im Alter ggf. selbst einzuziehen.
    Kläre auch Dinge, die für Dich zu einem späteren Zeitpunkt wichtig sind; z. B. Tierhaltung oder späterer Einbau einer Klimaanlage oder eines Kamins.
    Kaufe über die Sparkasse beim Bauträger. Das mit den Gewerken werde ich ebenso wie die Frage "Wer kauft?" klären.
    Aber jetzt mal wieder als "Erstkäufer": Kann mann mir in meiner Eigentumswohnung die Tierhaltung verbieten?

    Zitat Zitat von WolfgangS Beitrag anzeigen
    Die Teilungserklärung penibel durchlesen, wenn noch möglich, schnellstens seine Änderungswünsche einbringen (das ist nicht so leicht, wenn es für einen Erwerber der erste Wohnungskauf ist, weiß er meist nicht, welche Punkte später Streit bringen)
    Die ersten Verträge mit Dienstleistern (Hausmeister, Gartenpflege, Aufzugwartung, ...)nicht zu lang wählen, oftmals Bekannte des Bauträgers
    Eine regionale Heizkostenfirma ist besser als eine bundesweit tätige
    Hier stellt sich mir dann nochmals die Frage, ob ich die Teilungserklärung bei einem Neubau vor Baugeginn/Kauf sehen kann?
    Über die Laufzeit der Verträge wird auf der ersten Eigentümerversammlung abgestimmt oder wie läuft das?



    Vielen Dank an alle für den Input - ihr seid spitze.
    Gruß
    Chris

  8. #28
    Milgauss
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    18.10.2011
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    208
    Hast ne PN

  9. #29
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Die Teilungserklärung regelt Gemeinschaftseigentum, Sondernutzung, etc. pp.; natürlich muss die fertig sein.

    Zitat Zitat von MattR Beitrag anzeigen
    Zum Thema im EFH hat man seine Ruhe.
    ...
    Das ist Wunschdenken!
    Geändert von ehemaliges mitglied (12.01.2015 um 11:39 Uhr)

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