Zitat Zitat von Andre1961 Beitrag anzeigen

Die übliche Vorgehensweise mit überzogener Scheckzahlung (und Erstattung des überschüssigen Betrages, bzw. Mitgabe an einen Autokäufer zwecks Überstellung ins Ausland, wobei der Scheck im Anschluss storniert wird) ist ja längst geläufig und so dämlich ist wohl auch kaum noch jemand, dauf reinzufallen....
LG, Andre
Na fein, wenn alles schon " geläufig " ist kann ich mir ja meine Ratschläge sparen...