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  1. #11
    Submariner
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    Zitat Zitat von Ingo.L Beitrag anzeigen
    http://www.r-l-x.de/forum/showthread...ann-doch-nicht

    oder

    http://www.spiegel.de/wirtschaft/soz...-a-933217.html

    Es wurde schon so oft gesagt, die Garantiekarte ist dem Zoll egal. Es zählt einzig und alleine der Kaufbeleg. Und die Steuer ist niemals dinglich, sondern immer persönlich. Das heisst, wenn man eine ordentliche Rechnung hat, haftet der Verkäufer für die Steuer.

    Ausser die Gesamtumstände des Kaufs (der Verkäufer hats einem gesagt oder die Uhr war auffallend günstig) hätten den Käufer misstrauisch werden lassen müssen. Dann könnte es passieren, dass er der Beihilfe bezichtigt wird.
    Das ist so nicht ganz richtig was Du schreibst. Es kommt immer auf den Einzelfall an. Wenn ein Deutscher am Frankfurter Flughafen den grünen Ausgang nimmt und eine Uhr mit LC 100 und dazu passendem, vom deutschen Konzi abgestempelten Zerti hat spricht erst mal eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit dafür dass für die Uhr deutsche USt entrichtet wurde. Das dürfte im Zweifel auch dadurch belegbar sein, dass der Konzi noch Aufzeichnungen hat. Wenn man dagegen ein Zerti aus der Schweiz vorlegt, dürfte der Jagdinstinkt des Zollbeamten geweckt sein und er wird dann einen Nachweis über die Entrichtung von Einfuhrumsatzsteuer verlangen.
    Die Rechnung eines deutschen Händlers zB bei einer gebrauchten Uhr mit LC außerhalb der EU ist auch kein Nachweis der in jedem Fall Bestand hat - das hängt dann im Zweifel vom Finanzrichter ab. Denn diese Differenzbesteuerungsrechnung belegt ja auch nicht dass Schon einmal irgendwo in der EU Einfuhrumsatzsteuer für die Uhr gezahlt wurde.
    Der Einführende muss das im Zweifel nachweisen.
    Auch dass (Festsetzungs)Verjährung eingetreten ist müsste man selbst nachweisen wenn man sich darauf beruft.
    Eine Uhr mit EU-Ländercode erzielt deshalb idR einen etwas höheren Verkaufspreis, weil die Lebenswahrscheinlichkeit dafür spricht, dass tatsächlich einmal in der EU Einfuhrumsatzsteuer entrichtet wurde, während bei Nicht-EU-Uhren meisten irgendeine Form von Steuerhinterziehung stattgefunden haben dürfte. Wer von Euch war denn bitteschön so ehrlich und hat mit seiner in der Schweiz gekauften Rolex mit dem Auto beim Zoll angehalten und die 16 oder 19% deutsche MwSt bezahlt? Klar bei dem momentanen Frankenkurs lohnt sich das heute nicht unbedingt.
    Und LC100 erzielt zT wegen des nochmal geringeren Steuerrisikos und auch aus sentimentalen Gründen noch einmal einen kleinen Aufpreis.
    Wer das bestreitet hat meist gerade eine Uhr zu verkaufen die nicht LC100 hat oder besitzt Uhren mit Nicht-LC100, die er vielleicht mal verkaufen möchte...
    Die Problematik gibts übrigens noch verschärft bei Sportbooten, siehe hier: http://www.boote-magazin.de/test_tec...en/a39985.html
    Geändert von PD911 (25.12.2014 um 02:21 Uhr)

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