Wer Schiss hat, bei der Rückkehr aus dem Nicht-EU-Ausland bei der Einreise vom Zoll nach der Herkunft seiner Armbanduhr gefragt zu werden, sollte sich bei der Ausreise einfach beim Zoll bescheinigen lassen, dass er diese Uhr schon dabei hat, und dass dann die bei der Rückkehr mitgeführte Uhr die nämliche ist, die er schon bei der Ausreise hat. Drum heißt diese Bescheinigung auch so schön bürokratisch "Nämlichkeitsbescheinigung" und wirkt Wunder.

Schöne Weihnachten