Nochmal langsam und zum mitschreiben, nur der Kaufbeleg ist beim Zoll was wert, wenn man von ausserhalb der EU einreist.
Das gilt nicht nur für Uhren, sondern für alle Sachen die man dabei hat, Iphone, Notebook, LV Taschen, Fotoausrüstung, Tauchausrüstung, und und und und.....
Und es ist vollkommen egal, ob es neu oder gebraucht ist, der aktuelle Wert ist dabei von Interesse.
Man wird selten kontrolliert, das stimmt. Aber das man nie kontrolliert wird, ist schlichtweg falsch.
Wenn man also die EU mit hochwertigen Gütern verlässt, aber später wieder damit einreisen möchte, kann man das einfach so machen, mit dem Risiko bei der Wiedereinreise in Erklärungsnot zu geraten. Oder man nimmt Belege mit. Das macht natürlich keiner. Aber wenn man welche hat, kann man die ja später nachreichen. Es kann allerdings sein, dass der Zoll die Sachen solange in Verwahrung behält.
Was macht man, wenn man keinen Beleg hat? Auch da gibt es eine Lösung.Vor der Ausreise geht man zum Zoll. Da beantragt man dann eine INF 3 Erklärung. Damit kann man problemlos Güter aus- und wieder einführen. Auch ohne Kaufbeleg. Es sei denn, der Zoll hat einen begründeten Verdacht, dass die Ware vorher ohne Abgabe der EUSt in die EU gebracht wurde. Dann wird auch schon mal nachgefragt.
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24.12.2014, 14:44 #11
Geändert von Ingo.L (24.12.2014 um 14:47 Uhr)
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