Zitat Zitat von löwenzahn Beitrag anzeigen
Den Zoll interessieren die "Papiere", als das Garantiezertifikat überhaupt nicht. Wichtig ist, dass es eine Kaufquittung gibt, mit der sich ein Kauf im EU Gebiet nachweisen lässt. Das wird dann ggf. durch den Zoll überprüft. 10 Jahre nach Einfuhr, Erwerb einer nicht verzollten Uhr ist die Sache Zoll- und EUSt technisch verjährt.

LG

Michael
+1

Das Zertifikat besagt nicht, dass man die Steuer in der EU entrichtet hat. Selbst ein LC100 hilft da nicht.