Ergebnis 1 bis 4 von 4
  1. #1
    Freccione Avatar von rudi
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    Gebührenerhebung Entwässerungsanlage!

    Hallo, vielleicht kann mir jemand helfen, ich habe im August 2011 ein schlüsselfertiges Haus gekauft, inkl. ausgebautem Dachgeschoß.
    Heute bekam ich ein Schreiben:
    Erhebung bez. eines nachträglichen Dachgeschoßausbaus
    Hausaussenfläche ist Geschoßfläche d.h. 11x5m 55 m² x 11,27 Euro.

    Eigentlich geht das ja den Bauträger an, da Erschließungskosten inkl. waren, und ich nicht im nachhinein ausgebaut habe.

    Kennt sich jemand aus??

    Danke
    Gruß Rudi

  2. #2
    Freccione Avatar von rudi
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    Themenstarter
    Hab mal geantwortet:

    das Bauvorhaben xxxxxxx. wurde im Dezember 2009 fertiggestellt.
    Wir haben das Haus xxxxxxxx am 11.08.2011 inkl. Dachgeschoßausbau als Neubau (Erstbezug) inkl. aller Erschließungs- und Herstellungskosten vom Bauträger “xxxxxxxxxxxxxxx” gekauft.
    Die Beitragsnacherhebung betrifft in diesem Falle den Bauträger.
    Gruß Rudi

  3. #3
    Steve McQueen Avatar von paddy
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    Kommt drauf an, wie das im Kaufvertrag vereinbart wurde ist. Mal kurz ohne Gewähr:

    Wenn die Formulierung so oder so ähnlich lautet hast du gute Karten: "Die gesamte Erschließung des Vertragsbesitzes gemäß BauGB und Kommunalabgabengesetz mit Straßenausbau, Entwässerung sowie Anbindung an die öffentliche Wasserversorgung ... blablabla .... ist endabgerechnet und bezahlt."

    ich meine aber, dass du trotzdem Ansprechpartner für die Gemeinde bist und dir die Kohle vom Bauträger zurückholen musst.


    Erschliessungskosten werden allerdings oft erst nach Monaten oder auch Jahren abgerechnet. Wenn der Kaufvertrag nur das Datum des Übergangs von Besitz, Nutzen und Lasten regelt, dann sieht es vereinfacht gesagt eher so aus: Kosten die vor diesem Termin anfallen > Verkäufer, nach diesem Termin > Käufer.
    Ciao

    Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.

  4. #4
    Freccione Avatar von rudi
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    Themenstarter
    Zitat Zitat von paddy Beitrag anzeigen
    Kommt drauf an, wie das im Kaufvertrag vereinbart wurde ist. Mal kurz ohne Gewähr:

    Wenn die Formulierung so oder so ähnlich lautet hast du gute Karten: "Die gesamte Erschließung des Vertragsbesitzes gemäß BauGB und Kommunalabgabengesetz mit Straßenausbau, Entwässerung sowie Anbindung an die öffentliche Wasserversorgung ... blablabla .... ist endabgerechnet und bezahlt."

    ich meine aber, dass du trotzdem Ansprechpartner für die Gemeinde bist und dir die Kohle vom Bauträger zurückholen musst.


    Erschliessungskosten werden allerdings oft erst nach Monaten oder auch Jahren abgerechnet. Wenn der Kaufvertrag nur das Datum des Übergangs von Besitz, Nutzen und Lasten regelt, dann sieht es vereinfacht gesagt eher so aus: Kosten die vor diesem Termin anfallen > Verkäufer, nach diesem Termin > Käufer.
    Danke Paddy
    Gruß Rudi

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