GPX8888:

Grundsätzlich hast Du wohl Recht. Bemerkt aber die Bank z.B. nachträglich Falschangaben des Leasingsnehmes, so kann es sein, dass sie - verständlicherweise - vom Veteag zurücktritt. Aber unsere Anwälte werden das besser erklären können.

Doch nun wieder --) Back to Topic