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  1. #1

    Kleinunternehmen: Frage an Steuerfachleute

    Mein Sohn überlegt, ein Kleinunternehmen zu eröffnen. Die Anmeldung dazu ist ja kein Problem, auch mit dem AG alles geklärt. Aber: Wie funktioniert das am Jahresende? Gibt's zu den normalen Steuerunterlagen dann eine spezielle Anlage zur Lohnsteuererklärung? Muss die auch online gemacht werden? Oder ist das eine ganz separate Erklärung? Hab' da noch nichts gefunden, was "passt". Und wenn er dann in einem Jahr keinen Gewinn macht, sondern vielleicht ein paar hundert Euro "Verlust" durch Druckwerk, Material oder ähnlich hat, wird das dann ins Minus gesetzt und von der ESt abgezogen? Es geht nicht darum, mit Verlusten die Steuer zu reduzieren, ist sozusagen kein Steuersparmodell. Und ob viel Gewinn rauskommt, ist ebenso unklar.

    Vielleicht hat jemand einen Link parat, in dem anschaulich erklärt wird, wie man da vorgeht. Danke im Voraus!
    77 Grüße!
    Gerhard

  2. #2
    PREMIUM MEMBER Avatar von meldestelle
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    Hallo Gerhard,

    aus eigener Erfahrung (jetzt seit 20 Jahren Kleinunternehmer) --> gib es in die Hände einer Fachkraft, hat mir viel gebracht, denn
    ich wollte die Arbeitszeit nicht mit ständigem Wälzen vom Steuerrecht etc. verbringen.

    Gruß
    Thomas

    P.S: Ja - es gibt eine Anlage für Arbeit aus selbständiger Tätigkeit, aber das "Gesamtpaket" ist größer als nur 1 zusätzliches Formular.
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  3. #3
    Daytona Avatar von Agent0815
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    Die Anmeldung beim Gewerbeamt geht als Durchschlag an das Finanzamt. Von dort erhält dein Sohn dann einen steuerlichen Erhebungsbogen. Bereits hier wird Hilfe von Nöten sein, um keinen Fehler zu machen - insbesondere bzgl. der USt und der diesbezüglichen Frage, ob dein Sohn Kleinunternhmer i.S. des UStG ist und wenn ja, ob er nicht freiwillig dazu optiert kein Kleinunternehmer zu sein. Buchführungspflicht dürfte wohl keine bestehen, allerdings müssen Aufzeichnungen für USt-Zwecke geführt werden, wenn er denn umsatzsteuerpflichtige Umsätze tätigt und USt in seinen Rechungen ausweist. Diesbezügliche Voranmeldungen sind monatlich abzugeben. Mit der Jahressteuererklärung ist eine Gewinnermittlung einzureichen. Da wohl keine Buchführungspflicht besteht, reicht eine Gegenüberstellung von Betriebseinnahmen und -ausgaben auf der Anlage EÜR aus. ein Gewinn erhöht das zu versteurnde Einkommen, ein Verlust mindert es. Neben der Einkommensteuererklärung ist eine Umsatzsteuererklärung und eine Gewerbesteuererkläung abzugeben. Sollte dein Sohn dieses Nebengewerbe jedoch im Handelsregister eintragen lassen, ist vieles von dem was ich geschrieben habe überholt, da er dann buchführungspflichtig ist und alles etwas komplizierter und umfangreicher wird. Anhaltende Verluste führen evtl. dazu, dass das ganze als Hobby zu werten und somit zumindest einkommensteuerlich nicht relevant ist.

    Das nur mal auf die Schnelle...................
    Grüße

    Bernd

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  4. #4
    Comex Avatar von siebensieben
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    Themenstarter
    Danke, Bernd, das hilft schon mal ein Stück weiter. Hendelsregistereintrag wird nicht sein. Wir sind auch in steuerberaterischer Betreuung, ich wollte aber gerne vorher schon mal eine Richtung haben, in die das gehen kann. Er wird deutlich unter 10.000 Euro bleiben, insofern führt er wohl auch keine Umsatzsteuer ab, da seine Rechnungen dann ja wohl davon befreit sind. Insofern fällt doch wahrscheinlich die Option, NICHT ein Kleinunternehmer zu sein, schon aus Umsatzgründen aus.
    77 Grüße!
    Gerhard

  5. #5
    Wenn er unter 17500 Euro Umsatz bleibt hat er die Wahl ob er sich befreien lässt oder nicht. Falls sein Gewerbe eine hohe Anfangsinvestition nötig macht (Maschine kaufen) könnte es trotztdem sinnvoll sein UST. abzuführen, da er so auch die Vorsteuer ziehen kann.
    Grüße! Christoph

  6. #6
    Daytona Avatar von Agent0815
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    Zitat Zitat von oberstklink Beitrag anzeigen
    Wenn er unter 17500 Euro Umsatz bleibt hat er die Wahl ob er sich befreien lässt oder nicht. Falls sein Gewerbe eine hohe Anfangsinvestition nötig macht (Maschine kaufen) könnte es trotztdem sinnvoll sein UST. abzuführen, da er so auch die Vorsteuer ziehen kann.
    soisses - Im Erstjahr gilt sogar die prognostizierte Umsatzgröße von 50.000 € p.A
    Geändert von Agent0815 (19.01.2015 um 11:06 Uhr)
    Grüße

    Bernd

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  7. #7
    Comex Avatar von siebensieben
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    Themenstarter
    Er wird deutlich unter 10.000 Umsatz liegen, kaum Investitionen, allenfalls etwas Papier und ein paar Visitenkarten, zu wenig, um diesen ganzen Umsatzsteuerkram zu machen, der ja aufwändig ist. (Kenne ich selber, jeden Monat von Neuem.)
    77 Grüße!
    Gerhard

  8. #8
    PREMIUM MEMBER
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    Dann würde ich das Kleinunternehmen wählen!
    Ciao, Petra

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