Prima! Bitte beachte, dass Ende 2014 die Verjährung drohen könnte. Das heißt: wenn die Bank jetzt nicht reagiert oder nur antwortet "Danke für Ihr Schreiben, das hier eingegangen ist. Wir haben derzeit viel zu tun und melden uns wieder bei Ihnen", dann könnte das nach Silvester verjährt sein.
Die Verjährung kannst Du nur aufhalten, wenn Du dann einen Mahnbescheid (oder eine Klage) beantragst oder - einfacher - Dich an den Ombudsmann für Banken wendest. Das Verfahren beim Ombudsmann hat mehrere Vorteile: es ist für die Bank bindend, nicht aber für den Kunden, d.h. wenn die in Deinem Sinne entscheiden, ist die Bank daran gebunden, aber wenn sie gegen Dich entscheiden, bist Du nicht daran gebunden und kannst immer noch klagen. Außerdem ist die Verjährung angehalten, wenn Du Dich an den Ombudsmann wendest. Und vor allem: das Verfahren kostet nichts.
Bitte denk Mitte Dezember daran, noch irgendetwas zu unternehmen, wenn die Verjährung droht.
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Baum-Darstellung
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29.11.2014, 17:49 #13Ich wünsche Euch allen ein frohes, gesundes und glückliches neues Jahr!
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