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  1. #36
    Day-Date Avatar von franklin2511
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    Beiträge
    3.831
    Mit seinem ZB kann jeder machen was er will. Da liegt keine Markenrechtsverletzung vor, erst wenn man die Uhr als echt verkauft, kommt man mit den Schutzrechten in Konflikt. Oder irre ich da?

    Wenn ich auf meinen BMW einen Mercedesstern klebe und damit rumfahre, interessiert das auch niemanden. Also dürfte hier mit der Veröffentlichung imo keine Rechtsverletzung einhergehen.
    Geändert von franklin2511 (27.11.2014 um 17:12 Uhr)
    Gruß, Frank

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