Zitat Zitat von paddy Beitrag anzeigen
Aufführen kannst du das natürlich, nur kann das dem Mieter völlig latte sein.

Denn der hat einen gesetzlichen Anspruch auf den für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz (§ 551 Abs. 3 BGB) und der ist zumindest momentan noch positiv.
Nee, lies mal einen Satz weiter. Das kann man auch anders vereinbaren.