So siehts aus, zumindest in D.
Aufführen kannst du das natürlich, nur kann das dem Mieter völlig latte sein.
Denn der hat einen gesetzlichen Anspruch auf den für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz (§ 551 Abs. 3 BGB) und der ist zumindest momentan noch positiv.
Wenn es damit bisher noch keinen Ärger gab, dann nur weil es der Mieter auch nicht besser wusste. Oder weil der Zinsertrag in Summe vernachlässigbar und es ihm deshalb egal war.![]()
Ergebnis 1 bis 19 von 19
Thema: Mietkaution
Hybrid-Darstellung
-
22.11.2014, 09:12 #1Ciao
Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.
-
22.11.2014, 12:43 #2
Ähnliche Themen
-
Rechtliche Frage, wann Auszahlung der Mietkaution ??
Von jigga2k1 im Forum Off TopicAntworten: 5Letzter Beitrag: 21.06.2014, 00:15





Zitieren
Lesezeichen