So siehts aus, zumindest in D.

Zitat Zitat von ThommyII Beitrag anzeigen
Ich habe diesbezüglich jeweils als Anmerkung im Mietvertrag aufgeführt : Die Mietkaution wird zinslos auf ein Kautions-Sparbuch eingezahlt.
Aufführen kannst du das natürlich, nur kann das dem Mieter völlig latte sein.

Denn der hat einen gesetzlichen Anspruch auf den für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz (§ 551 Abs. 3 BGB) und der ist zumindest momentan noch positiv.

Wenn es damit bisher noch keinen Ärger gab, dann nur weil es der Mieter auch nicht besser wusste. Oder weil der Zinsertrag in Summe vernachlässigbar und es ihm deshalb egal war.