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  1. #1
    Gesperrter User
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    Autoimport nach Österreich - welche Abgaben werden fällig?

    Grüezi und Servus

    Möchte einer Freundin in Österreich einen PW mit BJ 2006 und ca 50'000 km aus der Schweiz (kein EU-Land) überlassen. Welche Abgaben werden fällig, und wie und von wem wird der Wert dieses FZ ermittelt? Gibt es noch Stolpersteine, welche man beachten sollte?

    Sachdienliche Hinweise nimmt das Aufnahmestudio in Zürich gerne entgegen
    Geändert von avalanche (20.11.2014 um 16:01 Uhr)

  2. #2
    PREMIUM MEMBER Avatar von SteveHillary
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    Peter, google einfach mal PKW Import Österreich!

    Ein paar Dinge gibts schon zu beachten! Vor allem die NoVa (Steuer) die für das Auto individuell zu bezahlen sind. Da gibts auch Webseiten
    auf welchen man das ziemlich genau ausrechnen kann. Oder deine liebste ruft einfach bei ihrem Wohnsitzfinanzamt an - da wurde mir auch schon
    mal ziemlich unkompliziert geholfen. Außerdem muss das Auto noch in Ö typisiert werden. Kostet ca. gleich viel wie das Anmelden (also ca. EUR 180,-)
    Mit ein paar Tagen Geduld also relativ problemlos machbar!

    Auch zum Beispiel der OEAMTC hilft weiter!

    http://www.nova-rechner.at

    Quelle: OEAMTC:

    2) Fahrzeuge ohne EU-Betriebserlaubnis: Einzelgenehmigung oder unter Umständen eine Ausnahmegenehmigung durch die jeweils zuständige Typisierungsstelle der Landesregierung. Diese nimmt auch die Eintragungen in der Genehmigungsdatenbank vor. Beim Kauf sollte man darauf achten, vom Generalimporteur einen annähernd fertigen Datensatz mit den Fahrzeugdaten zur Verfügung gestellt zu bekommen, da dieser die Eintragung wesentlich erleichtert. Vor dem Import ist aber unbedingt ratsam, die eventuellen Kosten für die Bereitstellung des Datensatzes durch den Generalimporteur abzuklären.

    Achtung: Ein Anspruch auf Genehmigung besteht hier nicht. Vor einem geplanten Fahrzeugimport solle man daher mit der zuständigen Typisierungsstelle Kontakt aufnehmen und klären, ob eine Genehmigung des Fahrzeuges in Österreich noch möglich ist bzw. welche Nachweise/Unterlagen konkret erforderlich sind. Gleiches gilt bei Oldtimern und im Ausland einzelgenehmigten Fahrzeugen! Die Kosten variieren je nach Art der "Genehmigung" (ca. ? 180; abhängig von den erforderlichen Nachweisen/Datensätze ). Das Fahrzeug ist idR vorzuführen. Bei bereits im Ausland zugelassenen Fahrzeugen ist zusätzlich eine Überprüfung gemäß § 57a KFG 1967 durchzuführen, sofern eine periodische Begutachtung bereits fällig gewesen wäre. Terminvereinbarungen sind in den meisten Fällen notwendig.

    Genießt die Pausen des Lebens! Stephan

  3. #3
    Gesperrter User
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    Herzlichen Dank, Stephan.

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