Fax an den Provider, dann dürfen die nicht mehr abbuchen. Hast Du eine Faxnummer?
Ergebnis 1 bis 9 von 9
-
16.11.2014, 22:21 #1
- Registriert seit
- 11.05.2005
- Ort
- Bergstrasse
- Beiträge
- 6.799
Erlaubnis zur Lastschrift zurückziehen - wo und wie?
Hallo,
habe meinen Handyvertrag bei dem Anbieter mit der 2 im Namen gekündigt. Bestätigung der Kündigung zum 14.11.14 bekommen.
Bin inzwischen bei dem Rosa Riesen. Leider hat mein alter Anbieter aber iwie ohne mein Zutun beschlossen das es doch schön wäre wenn mein Vertrag weiter läuft. Da die Hotline an Unerreichbarkeit und Unfähigkeit nicht zu übertreffen ist schaffe ich es seit 3 Tagen nicht das die endlich dafür sorgen das der Vertrag gekündigt ist. Bestätigung habe ich wie gesagt...aber was nützt dir mir...klar, im Falle eines Rechtsstreits, aber erstmal buchen die weiter ab.
Darum meine Frage, kann ich morgen einfach meine Bank anrufen und die Erlaubnis für die Lastschrift ab sofort zurückziehen? Weil dann bekommen sie schonmal kein Geld, was ich dann erst mühsam zurückholen müsste...
Tips sind herzlich willkommen...Gruß, Christian
------------------------------------------
-
16.11.2014, 22:25 #2Ich will Immos, ich will Dollars, ich will fliegen wie bei Marvel.
-
16.11.2014, 22:26 #3
Müsste klappen, beim Onlinebanking ist bei mir jedenfalls dafür ein Button. Schau doch mal nach
Gruß Toan
-
16.11.2014, 22:26 #4
-
16.11.2014, 22:27 #5
Hast Du eine Bestätigung der Kündigung? Wenn ja, bist Du eigentlich auf der sicheren Seite, kannst das Geld zurück buchen lassen und wenn der Provider mit Forderungen kommt mit der Kündigungsbestätigung winken.
--
Beste Grüße, Andreas
-
16.11.2014, 22:35 #6
- Registriert seit
- 11.05.2005
- Ort
- Bergstrasse
- Beiträge
- 6.799
Themenstarter
Ja...das Problem ist ja nur das ich den ganzen Stress damit habe. Und so langsam weiß ich echt nicht mehr was ich noch tun soll um die davon zu überzeugen das sie endlich die Kündigung die sie mir bestätigt haben auch durchziehen...
Gruß, Christian
------------------------------------------
-
16.11.2014, 22:50 #7
Lastschrift = Vereinbarung zwischen Dir und O2.
Dort kann sie auch nur widerrufen werden. Nicht bei Deiner Bank.
Dort kannst Du lediglich nach erfolgter Abbuchung dein Geld wieder zurück verlangen.
Das geht ganz problemlos!Beste Grüße!
Peter
-
17.11.2014, 09:03 #8
Ging mir mit Vodka-Phone genauso. Da war auch erst Schluss, nachdem ich denen ein Fax geschickt habe, so wie das Nico schon empfohlen hat. Mail und Hotline war sinnlose Zeitverschwendung.
Das Problem war nur an die Fax-Nummer ranzukommen. Die ist meist schön versteckt. Am besten gleich danach bei Google suchen.Es grüßt, Gerd G.
-
17.11.2014, 09:15 #9
- Registriert seit
- 18.02.2004
- Ort
- Ditschiland
- Beiträge
- 27.239
Lastschrift zurück buchen lassen,deren Kündigungsbestätigung an sie als Kopie zurück schicken,Einzugsermächtigung mit sofortiger Wirkung kündigen und gut ist.Wenn noch mal abgebucht wird eben wieder zurück buchen lassen ....
VG
Udo
Ähnliche Themen
-
Unberechtigte Lastschrift-welche Frist?
Von picasso im Forum Off TopicAntworten: 4Letzter Beitrag: 16.11.2009, 21:53 -
Suche: Kneipenempfehlung im München mit Rauch-Erlaubnis
Von ferryporsche356 im Forum Off TopicAntworten: 13Letzter Beitrag: 22.01.2009, 13:57
Lesezeichen