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  1. #18
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    http://www.cruisetricks.de/spanische...fahrtschiffen/

    Ebenfalls recht vereinfacht gelten folgende Daumenregeln, ob und wo spanische Mehrwertsteuer anfällt:

    Nur EU-Häfen – Die Kreuzfahrt beginnt und endet in einem spanischen Hafen (Ausnahme: Kanarische Inseln) und das Schiff läuft während der Reise ausschließlich EU-Häfen an: Steuer fällt auf die Leistungen an Bord während der gesamten Reise an.

    Hafenstopp außerhalb der EU – Die Kreuzfahrt beginnt und endet in einem spanischen Hafen (Ausnahme: Kanarische Inseln) und das Schiff läuft während der Reise einen Hafen außerhalb der EU (z.B. Norwegen, Agadir, Tunesien, Ägypten, Türkei, Montenegro) oder ein Sondergebiet (britischen Kanal-Inseln, Gibraltar, Kanarische Inseln) an: Steuer fällt auf die Leistungen an Bord an, die während des Aufenthalts des Schiffs in einem spanischen Hafen oder in spanischen Gewässern (12-Meilen-Zone) erbracht werden.

    Beginn der Kreuzfahrt außerhalb Spaniens – Die Kreuzfahrt beginnt in einem nicht-spanischen Hafen (egal ob EU oder nicht) und endet in Spanien: Steuer fällt nur für Leistungen an, die während des Aufenthalts im spanischen Zielhafen bzw. in den spanischen Hoheitsgewässern vor Einlaufen erbracht werden.
    Gruß
    Geändert von DerFremde (18.11.2014 um 18:38 Uhr)

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