...das Problem kann die Beweisführung werden. Behauptet der Händler, dass er es
nicht war, sondern dass der Kunde vielleicht mal reinschauen wollte, oder ein anderer
Uhrmacher - was dann? Wie will man im Ernstfall beweisen, dass man eine unversaute
Uhr hingeschickt hat? Du bist imho darauf angewiesen, dass der Verkäufer ein Einsehen
hat. AP wird jedenfalls alles berechnen, da der Garantieanspruch hier nicht mehr greift.
Leider Ärger, den kein Mensch braucht...