Ich würde die Hinzuziehung eines Fachmanns immer empfehlen, sogar dringend anraten!!!!
Du (AG) musst als Bauherr den Baufortschritt begleiten um sicher gehen zu können dass die Ausführung
1. dem vertraglich Vereinbarten entspricht,
2. frei von Mängeln ist und
3. zum vereinbarten Zeitpunkt an Dich übergeben werden kann.
Umfang Deiner Rechte und Pflichten sind sowohl in der VOB (wenn im Bauvertrag vereinbart), mindestens aber im BGB geregelt. Um Deine Rechte durchsetzen zu können bedarf es neben einem geeigneten Sachverstandes insbesondere der Einhaltung gewisser Ablaufprotokolle in der "Baukommunikation". Soll heißen, dass z. B. auftretenden Mängel in bestimmter Form anzuzeigen, Fristen zu deren Beseitigung zu setzen sind, dass dem der Bauträger (AN) Nachbesserungsrechte zustehen, usw.. Weiter gibt es Instrumente um die fristgerechte Fertigstellung sicher zu stellen. All dies ist für einen anständigen Bauleiter, Projektingenieur oder Sachverständigen kein allzu großes Ding, wird allerdings vermutlich für einen Laien eher zu einer Herkulesaufgabe. Vor dem Richter kann Dir hier ein „Fail“ schnell um die Ohren fliegen!
Dir den Zugang zu Deinem (künftigen?) Objekt verwehren kann er nicht. Jedoch müsste zunächst klar sein, ob Du bereits Eigentümer oder erst mit Schlüsselübergabe wirst. In jedem Fall steht muss Dir die Möglichkeit eingeräumt werden die Arbeiten zu prüfen, damit Du Deine rechte schützen und auch Deinen Pflichten nachkommen kannst.
Sofern der AN zunächst noch die Eigentumsrechte am Objekt hat sind Begehungen mit ihm abstimmen. Sollte er sich hier querstellen und/oder das behindern, dann haftet er auch dafür, wenn Schäden (Mängel, Bauverzug, etc.) zu spät erkannt werden und damit der Aufwand für deren Regulierung gar exponentiell angestiegen ist wegen des bereits voran geschrittenen Bautenstandes.
Sollte sich die Eigentumsfrage zu Deinen Gunsten geklärt haben, dann kann er Dir den Zugang eigentlich nur noch unter dem Aspekt der Sicherheit verwehren, weil er davon ausgehen darf, dass Du (als Laie) hierzu nicht ausreichend geschult bist. Auch hier hilft Dir dann Dein Fachmann.
Ein weitere Tipp: Suche Die Deinen Baubegleiter nicht in Deinem Freundeskreis. Konsultiere eine anständige Fachkompetenz mit anständiger Reputation (wer keine hat ist auch meist nix) und bezahle ihn anständig nach HOAI (Leistungsphase 9). Die Kosten sind abhängig von den Gesamtbaukosten. Damit ist sicher gestellt, dass er vernünftiges Geld für seine Leistung bekommt, damit stellst Du aber für Dich sicher, dass Du auch eine vernünftige Leistung einfordern kannst (frei nach Spee: Watt nix kostet is´ auch nix!). Denn dieser Fachmann soll Dir ja bei Deinem Projekt als DEIN PERSÖNLICHER BERATER zu Seite stehen. Sollten also im Laufe der Bauphase Probleme auftreten, die im Zweifelsfall sogar nachher auf dem Tisch von Fachjuristen liegen, dann hast Du immer die Sicherheit, dass ALLE das Rennen bis zum Ende mit Dir fahren müssen.
Wenn Du aber stattdessen für den Dienst eines befreundetet Architekten, BauIng, Sachverständigen oder what ever entscheidest, dann hast Du dem gegenüber im Problemfall kein brauchbares Standing und bist im Grunde immer davon abhängig ob er Dir gerade wohlgesonnen ist, gerade Zeit hat, die Oma nicht gerade gestorben ist oder der Familienhund gerade Durchfall hat…
So ein Eigenheim kostet immer einen anständigen 6-stelligen Betrag. Das ist eine Größenordnung in der man auf Profis setzen sollte, für Halbherzigkeiten ist da meiner Meinung nach kein Platz!![]()
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Baum-Darstellung
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26.10.2014, 14:37 #16Allerbeste Grüße
Thomas
"Auch wenn das hier ein riesiges Investitionsgrab wird: Spaß hat's gemacht!"
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