Hallo Forum,
wie der Titel schon sagt, geht es mal wieder um die geliebte Bucht.
Ich habe dort meine Moncler Jacke eingestellt, welche gestern Abend für 600€ ausgelaufen ist (im Forum fand sie leider keinen Abnehmer).
Bis zum Schluß hat ein Italiener geboten, welcher wieder von einem Deutschen überboten wurde, welcher wieder vom Italiener überboten wurde und zwar mit 622€, welches der Italiener aber wieder zurück gezogen hat, also war bis zum Schluß der Deutsche Höchstbietender.
Heute morgen hat mich der Gewinner angeschrieben, das er die Jacke nicht braucht und das er eine andere ersteigert hätte, nachdem er überboten wurde und damit vom Kauf zurück tritt.
Ich habe ihm geschrieben das er der rechtmäßige Gewinner der Auktion ist und die Jacke abnehmen muss und mich das herzlich wenig interessiert wieviel Jacken er am Abend ersteigert .......
Eine Zahlungsfrist von 10 Tagen habe ich ihm gesetzt, denke aber nicht das er zahlt.
Wie gehts dann weiter?
- RaE einschalten? Ebay interessiert es ja wohl eh nicht?
- einfach die Verarsche hinnehmen?
-........
Was würdet ihr machen??
Ergebnis 1 bis 20 von 31
Thema: Ebay, der Klassiker.........
Hybrid-Darstellung
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13.10.2014, 13:12 #1
Ebay, der Klassiker.........
__________________________________________
von mir aus......
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13.10.2014, 13:15 #2
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neu einstellen und nicht lange darüber nachdenken... ist den ärger nicht wert!
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13.10.2014, 15:45 #3
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Der Schuss kann nach hinten losgehen, wenn der unterlegene Mitbieter jetzt trotzdem noch zahlt und die Jacke verlangt. Nicht, dass ein Amtsrichter in deiner Zahlungsaufforderung ein (neues) Angebot sieht und dich auf einen Vertrag festnagelt, und es am Schluss heißt: Ist mir doch egal, wie oft Sie Ihre Jacke verkaufen. Ich würde daher sicherheitshalber warten, bis die Zahlungsaufforderung abgelehnt wird oder die Frist abgelaufen ist.
Viele Grüße, Frank
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13.10.2014, 13:16 #4
Auf jeden Fall, einen Fall eröffnen, dann bekommst du die Gebühren wieder
Gruß Toan
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13.10.2014, 16:44 #5
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13.10.2014, 13:16 #6
Schade um die Nerven Jörn, lass es.
Beste Grüße, Thilo
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13.10.2014, 13:17 #7StefanSGast
Ich würde schon eBay darüber informieren sonst bleibst Du auch noch auf den Gebühren sitzen! Ansonsten würde ich das abhacken wäre mir die Sache nicht wert, das Gleiche hatte ich auch schon bei einer LV Tasche! Bei mir konnte die Höchstbieterin plötzlich die Tasche wegen einer Stromrechnung nicht mehr bezahlen!! Nicht aufregen!!
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13.10.2014, 13:22 #8
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Wie Stefan schrieb... Ebay informieren wegen Nichtberechnung der Auktionsgebühren und die Sache als blöd gelaufen abhaken.
Beste Grüße,
Michael
"Thank you, Mr. Speaker"
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13.10.2014, 13:24 #9
genau, Fall eröffnen (wegen Gebühren u. den Typen melden) und dann neu einstellen.
Dazu rät meistens auch ebay.
Alles andere kostet blos Zeit, Geld und Nerven.der größte Luxus ist Zeit...
Viele Grüße,
Robert
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13.10.2014, 14:20 #10
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Hallo Jörn,
Du willst den Deutschen ( mit dem zweithöchsten Gebot) an den Karren fahren???
Ich würde mal einen Hals auf den Italiener schieben .Bieten und wieder rückgangig machen????Den mußt Du, wenn überhaupt dafür verantwortlich machen.
Wenn ich auf Sachen biete und ab einem gewissen ( für mich festgesetzten ) Betrag überboten werde, ist die Auktion für mich gelaufen , schaue mich anderweitig um und biete woanders.
Jörn Du kannst doch nicht allerernstes erwarten, dass der zweithöchste wartet ob der Höchstbietende auch wirklich sein gebot aufrecht erhältGeändert von Rolexplo (13.10.2014 um 14:21 Uhr)
gruß Jörg
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13.10.2014, 14:41 #11
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13.10.2014, 14:22 #12
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13.10.2014, 14:26 #13
Mund abwischen & nicht ärgern! Wegen der Gebühren aber natürlich bei ebay melden.
Mich fvckt der Laden mittlerweile deluxe an. Von privaten Käufern/Verkäufern kriegste meist nicht mal mehr ne Bewertung. Also ne positive. Aber wehe, das Stück ist mal nach 48 Stunden noch nicht zugestellt. O tempores o mores!Gruß, Hubertus
Be excellent to each other!
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13.10.2014, 14:39 #14
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Den Bieter in Ruhe lassen:
http://pages.ebay.de/help/sell/manage_bidders_ov.html
Falls das Gebot eines Höchstbietenden gestrichen wurde, ist der vormalige Zweitbieter nicht dazu verpflichtet, den Artikel zu kaufen.Grüße, Manuel
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13.10.2014, 14:41 #15
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13.10.2014, 14:42 #16
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25.10.2014, 19:26 #17ehemaliges mitgliedGast
Poste meine Frage mal in diesem Thread.
Ein Freund hat heute einen Gegenstand geschrottet, den er z. Zt. bei eBay eingestellt hat. Nun hat er Angst, dass der Höchstbietende von ihm die Erfüllung und somit den Artikel erwartet, den er so nicht mehr liefern kann.
Meine Überlegung ist jetzt, dass ich auf den Artikel biete und mein Freund die Auktion vorzeitig beendet, wenn ich Höchstbietender bin. Dann kann ja niemand etwas machen, zumal ich das Höchstgebot sehr hoch setzen würde - vierfacher Listenpreis, den keiner bieten würde.
Wäre das so machbar, oder kann noch immer ein anderer Bieter auf Schadenersatz klagen, auch wenn dies äußerst unwahrscheinlich ist?
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25.10.2014, 19:52 #18
Wieso sollte jemand auf Schadensersatz klagen können, wenn du ihn gekauft hast?
Bieten, normal auslaufen lassen und Fall eröffnen.Gruß Toan
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25.10.2014, 20:40 #19
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25.10.2014, 21:06 #20ehemaliges mitgliedGast
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