Hallo zusammen!
Habt ihr für 2014 selbständig Euro Kfz Steuer schon ans Zoll Amt überwiesen?
Wenn nein dann bekommt ihr bald Post mit einer Mahnung zur Zwangsvollstreckung! So wie ich heute.
Ich jedenfalls hatte gedacht die vom Zoll bekommen meine Daten vom Finanzamt und buchen automatisch ab. Aber nix ist passiert und man bekommt nicht mal eine Zahlungserinnerung.
Sorry aber wenn die Geld im vorraus wollen ist doch ein Brief mit dem Betrag und Konto zu erwarten.
Woher soll ich wissen wohin und unter welchem Betreff?
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Thema: kfz steuer - 2014
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17.01.2015, 00:29 #1
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kfz steuer - 2014
Gruß,
Dominik
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17.01.2015, 00:41 #2
Umstellung auf SEPA hat möglicherweise die vorhandene Einzugsermächtigung verfallen lassen? Hätte eventuell neu eingerichtet werden müssen, von dir ausgehend.
Gruß,
René
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17.01.2015, 01:47 #3
Bei mir wurde abgebucht.
Zwar ein wenig vorher,
Aber abgebuchtVG
Ralf
..und nicht vergessen: "Das Leben ist zu kurz für nur EINE Rolex"
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17.01.2015, 07:31 #4
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Habe einen Bescheid bekommen!
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17.01.2015, 07:37 #5
Habe letztes Jahr für meinen Zweitwagen (da für diesen keine Einzugsermächtigung vorlag, sondern per Überweisung jährlich nach Rechnungseingang gezahlt wurde) einen Brief bekommen, dass sich in Zukunft der Zoll um die Kfz-Steuer kümmert und ich keine Rechnung mehr mit ausgefülltem Überweisungsschein mehr bekommen werden. Außerdem stand in dem Schreiben, dass ich in Zukunft für die fristgerechte Bezahlung der Kfz-Steuer zuständig bin. Hab dann per e-Mail ein entsprechend ausgefülltes Formblatt von der Zoll-Homepage geschickt, so dass die nun auch für den Zweitwagen eine Einzugsermächtigung haben.
MfG
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17.01.2015, 08:20 #6
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Ich habe auch in 2014 als umgestellt wurde, einen Bescheid bekommen.
Daraus ging klar hervor, das in Zukunft der Steuerpflichtige für eine fristgemäße Zahlung verantwortlich ist.
Beste GrüßeCarpe diem
Ronald
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17.01.2015, 10:01 #7
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Themenstarter
Dann ging wohl mein Bescheid vom Zoll irgendwie unter.
Hab nie etwas bekommen.Gruß,
Dominik
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17.01.2015, 11:29 #8
bei mir kamen sogar zwei wische vom zoll...einmal zur eigentlichen vergabe dieser steuerpflicht weg vom finanzamt hin zum zoll..und dann noch einmal,weil ich keine einzugermächtigung erteilt habe.was ich auch weiterhin nicht zu tun gedenke.
bekomme es gerade noch so hin,an zwei zahlungstermine im jahr zu denken.pfandflaschensammeln formt den charakter. get woke,go broke
country music....three chords and the truth
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17.01.2015, 13:38 #9
Ich staune! In NRW gibt es ohne Einzugsermächtigung keine Zulassung ...
Gruß Lou
First member of the Rolex Madness Social Club
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17.01.2015, 14:24 #10
wollte auch erst keine Einzugsermächtigung erteilen, sondern einen Dauerauftrag am Bankingterminal der Deutschen Bank einrichten. Aber da gibt es keine Option für jährliche Zahlungsweise
nur halbjährlich, vierteljährlich, monatlich
und da mein Haupt-Kfz bei der Zulassung eh schon nur noch mit Einzugsermächtigung angemeldet werden konnte und der Drecksverein somit eh meine Daten hat, hab ich es für das Zweit-Kfz einfach auch so gemacht.
MfG
gilt für Neuzulassungen, mein Zweitwagen ist seit über 10 Jahren auf mich angemeldet
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17.01.2015, 19:26 #11
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17.01.2015, 22:34 #12
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17.01.2015, 13:44 #13
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Ich habe auch das Schreiben mit Drohung der Zwangsvollstreckung bekommen, ohne vorher irgendwas vom "Zoll" bekommen zu haben. Bisher wurde pünktlich vom Finanzamt abgebucht.
Das ärgert mich: Wenn man in der Privatwirtschaft so arbeiten würde, dann könnte man Insolvenz anmelden.
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17.01.2015, 14:53 #14
Bei mir kam kein Schreiben und es wurde seeeeehr spät abgebucht und ohne Beleg.
Wie machen es eigentlich Firmen mit Ihren KFZ, die einen Buchungsbeleg benötigen?
Rheinische Grüße, Frank
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17.01.2015, 18:45 #15
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17.01.2015, 18:50 #16
Offensichtlich nicht,
ich hatte noch als einen Grundsat ordnungsgemäßer Buchführung "keine Buchung ohne Beleg" während der Bankausbildung gelernt. Das ist jedoch Dekaden her
Rheinische Grüße, Frank
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17.01.2015, 19:33 #17
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17.01.2015, 20:58 #18
In BaWü klappt die Zulassung auch nur, wenn man das SEPA-Formular unterschreibt. Hat man allerdings ein Fahrzeug, dass vor Einführung dieser Regelung angemeldet wurde, gibt es natürlich auch keine Einzugsermächtigung und man muss manuell überweisen.
Gruß,
Michael
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