Hallo Felix,
im WWW gibt es einige Seiten wo Schlüsselsätze und ihre Bedeutungen beschrieben werden.
Für Personaler sind solche Schlüsselsätze als Benotung bindend. Wenn solche nicht zu erkennen sind würde ich um ein neues Arbeitszeugnis bitten.
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10.09.2014, 11:13 #1ehemaliges MitgliedGast
Frage zu einzelner Formulierung im Arbeitszeugnis
Ich bin in einem Arbeitszeugnis über eine Formulierung gestolpert, die ich für meine Begriffe nur unzureichend deuten kann. Vielleicht liegt es aber auch nur am Misstrauen gegenüber der ausstellenden Stelle.
Da wir hier ja sicher auch Personaler unter uns haben: Wäre jemand bitte so freundlich und würde mir mit neutralem Blickwinkel seine Einschätzung zu einem Absatz geben, am liebsten per PN?
Danke...
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10.09.2014, 12:03 #2
- Registriert seit
- 25.02.2010
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- 4.084
Gruß
Elmar
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10.09.2014, 13:24 #3ehemaliges mitgliedGast
Ist eh nicht so allgemein zu beantworten , da:
1. Es nicht unwichtig ist, wer das Zeugnis ausgestellt hat (konkret ob der Aussteller weiß, was er - vermeintlich eben unbeabsichtigt - ausdrückt)
und
2. sollte man immer das gesamte Zeugnis kennen, um einen Satz im Zweifel richtig zu deuten.
Details gern per PN
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