Mit Verlaub, es war keine Überraschung. Die EU hat die eZigarette Anfang des Jahres bereits als Tabakprodukt eingestuft. Selbst wenn die Richter dies unerwartet ignoriert hätten, wäre es vom EUGH kassiert worden.

Interessant ist das dritte Urteil: Barbara Steffens hätte nicht behaupten dürfen, der Handel sei illegal, weil nicht zugelassenes Arzneimittel. Diese Pressemitteilung hat 2012 zu einem massiven Einbruch geführt und ich rufe nun die Verbandshändler zur Schadensermittlung auf.