Tabaksteuer kommt voraussichtlich 2016 (heisst dann aber anders und wird wohl günstiger; in Italien sieht es derzeit schlechter aus).

Totenkopf war nach der alten deutschen Chemikalienverbotsverordnung ab 10mg/ml draufzumachen. Ab da ist dann der Verkauf nur noch mit Sachkundenachweis und Führung eines Giftbuches erlaubt (Kunde muss sich ausweisen, eintragen und unterschreiben).

Nach der neuen europäischen CLP gibt es den nicht mehr; ab 25mg/ml muss das Achtung-Zeichen drauf, darunter nix. Ab 25mg/ml siehe oben.

Derzeit gilt ein Wahlrecht, ob alte oder neue Regelung (Übergang). Wer aber einen Totenkopf draufmacht, hat sich für die alte Regelung entschieden. = Limit 9,99mg für den freien Handel.

In der Vergangenheit (bis 2013) haben wir das ignoriert und gedacht, Kundenwarnung per Symbol für die Wichtigkeit ist wichtiger. Im europäischen Ausland (z.B. UK) ist das teilweise anders geregelt (das alte wohlgemerkt) und einige der hier gezeigten Liquids scheinen nicht aus deutscher Produktion zu stammen. Kauft Ihr sie auch im Ausland, gelten die dortigen Abgabevorschriften (es sei denn, der Zoll glotzt trotz Binnenmarkt mal drauf, dann wird es kassiert). Deutsche Händler, die solche Liquids hier verkaufen, machen sich jedoch strafbar.

In der Schweiz ist der Handel von nikotinhaltigem Liquid derzeit noch ganz verboten, der Erwerb und Import für Eigenbedarf jedoch erlaubt (+Zoll, +Steuer). Das ist aber in Änderung begriffen; zum TPD-Umsetzungstermin Mai 2016 könnte es den EU Regelungen angepasst sein.