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  1. #1
    Junger Moderator zum Mitreisen gesucht Avatar von buchfuchs1
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    Hier mal ne Frage zu dem Totenkopf, der auf Keinem meiner Liquids drauf ist....am Flughafen wurde mir gesagt, Totenkopf darf nicht mit.
    Woran liegt das?

  2. #2
    GMT-Master Avatar von kraut
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    Zitat Zitat von buchfuchs1 Beitrag anzeigen
    Hier mal ne Frage zu dem Totenkopf, der auf Keinem meiner Liquids drauf ist....am Flughafen wurde mir gesagt, Totenkopf darf nicht mit.
    Woran liegt das?
    Das liegt daran, dass der Goldgräber, der die Liquids abgefüllt hat, sich nicht mit der Materie auseinandergesetzt hat (wie weit diese mangelnde Kompetenz reicht, möchte ich hier nicht näher beleuchten).

    Ist der Totenkopf drauf, hat der Hersteller offiziell nach der alten Chemikalienverbotsverordnung klassifiziert. Hier liegt das frei legal handelbare Limit bei 9,99mg/ml; darüber braucht man einen Sachkundenachweis und der Verkauf ohne Giftbuch ist untersagt. Das mitführen im Handgepäck bei Flügen ist nicht möglich.
    Liquids von Profis sind nach der neuen CLP klassifiziert und ohne Warnsymbole.
    Männer reden nicht über Gefühle - sie fahren damit vor.
    °lllllll°
    Viele Grüße, Dac

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