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24.08.2014, 17:44 #1
Experten für Waffenrecht hier? Waffenbaufrage
Folgendes Anliegen: ich habe den Auftrag für einen Kunden, eine kleine, echte Schmuckpistole (Einzelschuß, bissi wie ein Derringer) zu bauen. Die technische Umsetzung ist kein Problem, aber wie sieht das mit der rechtlichen Komponente aus? Welche gesetzlichen Bestimmungen gelten, bzw. welche Voraussetzungen muß ich erfüllen, um so eine Schußwaffe bauen zu dürfen? Wer kann da weiterhelfen, wer sind meine Ansprechpartner?
Beste Grüße, Tobias
Orange Banane Apfel
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24.08.2014, 18:06 #2The difference between men and boys is the price of their toys !
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24.08.2014, 18:39 #3
oder frag doch mal den Kalle
Ich bin immer für Sie da
Markus
"Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen" Walter Röhrl
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24.08.2014, 18:50 #4
Hallo zusammen,
warum geht das nur mit PN ?
Das Themea würde mich auch interessieren,
wer Ansprechpartner ist, die Gesetzeslage....VG
Ralf
..und nicht vergessen: "Das Leben ist zu kurz für nur EINE Rolex"
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24.08.2014, 19:08 #5
- Registriert seit
- 05.01.2011
- Beiträge
- 186
..das deutsche Waffenrecht, sowie die zugehörige Verwaltungsvorschrift ist ein Thema, an dem sogar gestandene Volljuristen regelmäßig scheitern. Bei der Eingangsfrage sollte zuerst genau definiert werden, welche Schußwaffe gebaut werden soll.
http://de.wikipedia.org/wiki/Schusswaffe
VG
MarioGeändert von oa31 (24.08.2014 um 19:10 Uhr)
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24.08.2014, 19:13 #6
so aus dem bauch und aus der erinnerung der entsprechenden kurse heraus...
ob einzelschuss oder mehrschüssig ist dabei unerheblich...bin mir zeimlich sicher,dass auch eine an sich erlaubnisfreie vorderladerwaffe nicht von laien hergestellt werden darf.
hinzu kommt dann noch die beschusspflicht.und..obwohl ich mir ziemlich sicher bin,dass der don auch dafür die erforderlichen papiere besitzt..er stellt eine schusswaffe her,deren besitz ja schon dem unberechtigten nicht gesattet ist.
ist der kunde denn seinerseits auch ein berechtigter?
kann er so einfach eine kurzwaffe besitzen?
schmuckpistole klingt nach führen-ist ihm das auch gestattet?
wie gesagt.nur mal so eben aus der hüfte gepresst.pfandflaschensammeln formt den charakter. get woke,go broke
country music....three chords and the truth
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24.08.2014, 19:39 #7
Das ist u. a. auch noch vor folgenden Faktoren abhängig (und darum wollte ich das vorab mal per PN klären, Vespapapa
:
Gewerbsmäßige Herstellung oder willst Du ihm ein Geschenk machen ;, das würde die Sache vereinfachen.
Sollte es "ein Geschenk" werden, dann gehst Du zu Deiner zuständigen Waffenbehörde (je nach Bundesland kann das das Ordnungsamt sein oder auch die Kreis-Polizeibehörde) und stellt einen "Antrag zur Nichtgewerbsmäßigen Waffenherstellung"
Hat der spätere Besitzer ein sog. "Bedürfnis" ? Falls das nicht vorliegt, darfst Du ihm die Waffe auch nicht nach Fertigstellung übergeben.
Willst Du alles selbst herstellen ?
Wenn Du Teile zukaufst, welche unbearbeitet sind (Laufrohlinge kann man z. b. jederzeit kaufen, ne Patronenlager-Reibahle ebenfalls und schon kann man loslegen), erleichter das auch einiges.
Bei vorgefertigten Teilen ist zwingend eine Genehmigung erforderlich. Ist diese vorhanden ?
Beschussamt ist eh logisch, ohne dem geht in DL nichts...und das ist auch gut so.
Das sind nur einige Dinge, die im Vorfeld geklärt werden sollten.Geändert von NicoH (24.08.2014 um 21:30 Uhr) Grund: Nochmal aufgeräumt.
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24.08.2014, 20:32 #8
ich kürze mal ab: lass von einer Schussfähigen Version die Finger
Gruß
Stefan
Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft
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24.08.2014, 20:37 #9
Dein Kunde heißt nicht zufällig Scaramanga?
Gruß, Stefan
Gendern ist ... wenn ein Sachse mit dem Boot umkippt.
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24.08.2014, 20:37 #10
Elektrooldtimer, Knarren....what'snext? :fichtengans: :donotridethebomb :
Gruß, Max
Bollinger!
Wenns '69er ist, haben Sie mich erwartet.
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24.08.2014, 21:30 #11
Legal wahrscheinlich irgendwie machbar aber sehr sehr zeitaufwendig mit unbestimmten Ausgang ... denn man weiss nie was der zuständige Beamte von der Idee selber eine Feuerwaffe zu bauen hält.
Ausserdem benötigt der Auftraggeber ein Bedürfnis und da fällt mir bei der Beschreibung, ausser einer Sammlung, kein vernünftiger Grund ein.Gruss Wolfgang
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24.08.2014, 21:36 #12
Naja, Sammlung ist doch schon mal was
Beste Grüße, Tobias
Orange Banane Apfel
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24.08.2014, 21:40 #13
Naja, nach §17 wird´s wohl keine Genehmigung geben. Sammelgebiet "Selbstgebaute Schusswaffen" ist sicherlich nicht genehmigungsfähig als Sammelgebiet
!
Sollte der Käufer allerdingsim Besitz einer WBK nach §18 sein, siehts richtig gut aus, da wäre der Erwerb einer selbsgebauten Waffe überhaupt kein Thema und jederzeit möglich.The difference between men and boys is the price of their toys !
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24.08.2014, 21:43 #14
Naja, ich weiß jetzt, daß ich die Hilfe eines Büchsenmachermeisters benötige. Den hab ich an der Hand. Mal sehen, vielleicht mach ich auch eine Waffenhandelslizenz. Auf das Beschußamt bin ich gespannt
Beste Grüße, Tobias
Orange Banane Apfel
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24.08.2014, 21:56 #15
Bilder wären dann mal sehr nett.
Ginge ggf. auch ein Fotostory ?VG
Ralf
..und nicht vergessen: "Das Leben ist zu kurz für nur EINE Rolex"
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24.08.2014, 21:57 #16
"Vielleicht mach ich auch eine Waffenhandelslizenz" ?
Zsss.....Der war gut!
Da ist dann aber richtig richtig richtig lernen angesagt, Kurse, Prüfung vor der IHK.
Und trotz einer Waffenhandelslizenz darft trotzdem keine Waffen herstellen...
Nachweis der Aufbewahrung mit mittlerweile haarsträubenden Auflagen was die Alarmanlage etc. angeht.
Und vor allem: Du musst auch Umsatz machen ! Wenn Du da nur 10 Waffen pro Jahr verkaufst, ist die Behörde schnell da und stellt das mit dem Waffenhandel in Frage.
Hast Du Dich mit dem Thema Waffenhandelslizenz überhaupt schon mal auseinander gesetzt ?The difference between men and boys is the price of their toys !
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24.08.2014, 22:08 #17
Dafür haben wir doch das Forum und so hilfsbereite Mitglieder wie Dich, Klaus
Ich will Immos, ich will Dollars, ich will fliegen wie bei Marvel.
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24.08.2014, 22:41 #18
hat ein ehemaliger kollege von mir aufgezogen..so eine waffenhandelsgeschichte..war nicht ohne und nicht billig.für eine kanone,die sich einer als schmuck um den hals hängen will oder bestandteil einer gürtelschliesse werden soll...chapeau!
oder du steigst in die serienfertigung ein...pfandflaschensammeln formt den charakter. get woke,go broke
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25.08.2014, 07:35 #19
Die Idee mit der Gürtelschnalle IST nicht neu
http://www.frankonia.de/Gas+%2B+Sig....lnummer=165638
Es bedarf zum führen allerdings eines kleinen WaffenscheinsGruß
Stefan
Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft
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25.08.2014, 08:11 #20
Hi Stefan !
Den gibt´s sogar in .22lfB. Witziges Dingens !
Aber der "Kleine Waffenschein" ist keine Hürde. Zum Amt gehen, je nach Behörde zwischen 60 und 120 Euro auf den Tisch des Hauses legen und das war´s. Voraussetzung ist natürlich eine positive Zuverlässigkeitsüberprüfung (Führungszeugnis, Einwohner-Meldeamt etc.).
Sollte nichts auffälliges in den Akten stehen wie Körperverletzungs-, Drogen-, Betrugs-Delikte, Verstöße gegen das Waffengesetz, geht das ohne Probleme mit dem KWS.The difference between men and boys is the price of their toys !
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