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  1. #22
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    Zitat Zitat von DerFremde Beitrag anzeigen
    Dieser Jurist und Staatsanwalt sollte aber auch wissen das eine "Anklage" mit dem Tatvorwurf "körperverletzung" gar nicht sein kann. Den die Körperverletzung 223StGB kann man nur vorsätzlich begehen ( subjektiver Tatbestand)

    Und da wir also nicht einmal die tatsächlichen Tatvorwürfe kennen, der Threadersteller sich nicht mehr äussert hat sich dieses Thema für mich erledigt.
    und was ist mit §229StGB? Fahrlässige Körperverletzung...
    Geändert von die75 (21.08.2014 um 11:44 Uhr)
    Viele Grüße,

    Chris

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