Dieser Jurist und Staatsanwalt sollte aber auch wissen das eine "Anklage" mit dem Tatvorwurf "körperverletzung" gar nicht sein kann. Den die Körperverletzung 223StGB kann man nur vorsätzlich begehen ( subjektiver Tatbestand)
Und da wir also nicht einmal die tatsächlichen Tatvorwürfe kennen, der Threadersteller sich nicht mehr äussert hat sich dieses Thema für mich erledigt.
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21.08.2014, 10:36 #21Gesperrter User
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