Zitat Zitat von Magic Beitrag anzeigen
Ich denke, wenn Dir ein Jurist und vormaliger Staatsanwalt schreibt, wie die Sache gehandhabt wird, kann man davon ausgehen, dass dem wirklich so ist....da wirkt "Lebenserfahrung" ziemlich laecherlich dagegen (no offense)....kann natuerlich sein, dass Du Dich auf einen anderen Rechtsraum wie Kongo, Groenland oder out of space beziehst.
Dieser Jurist und Staatsanwalt sollte aber auch wissen das eine "Anklage" mit dem Tatvorwurf "körperverletzung" gar nicht sein kann. Den die Körperverletzung 223StGB kann man nur vorsätzlich begehen ( subjektiver Tatbestand)

Und da wir also nicht einmal die tatsächlichen Tatvorwürfe kennen, der Threadersteller sich nicht mehr äussert hat sich dieses Thema für mich erledigt.