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  1. #16
    Gesperrter User
    Registriert seit
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    Das ist kein Blödsinn, sondern Lebenserfahrung und Berufsalltag halben Familie.

    So ein lächerlicher Verkehrsunfall interessiert weder den Staatsanwalt noch die Versicherung.

    Der Verkehrsteilnehmer war zum Unfallzeitpunkt mit nicht angepasster Geschwindigkeit unterwegs und hat gegen den Paragraphen 3 Abs. 1 der StVO verstoßen. Der aufnehmende Polizist hat das in einen Strafantrag niederzuschreiben.
    Geändert von DerFremde (20.08.2014 um 21:46 Uhr)

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