Zitat Zitat von NicoH Beitrag anzeigen
Lieber Bernd,

hier fehlen leider alle wichtigen Infos. Vor allem fehlt die Teilungserklärung.

Die Teilungserklärung ist quasi das Gesetzbuch einer Eigentümergemeinschaft. Darin steht, was erlaubt ist und was nicht und mit welchen Mehrheiten welche Beschlüsse zu fassen sind.

Achtung: die Frist für die Klage beträgt einen Monat, danach ist der Beschluss bestandskräftig.
Üblicherweise ist bei einer gewerblich genutzten Eigentumseinheit eine Erlaubnis zur Anbringung eines Firmenschildes in der Teilungserklärung festgeschrieben, also mal reinschauen.

Und falls das drinsteht, eine schnelle Einigung mit den anderen Eigentümern finden, eventuell den Beschluss vorsorglich anfechten, falls es eine Einigung gibt, kann man die Klage zurückziehen, dann sind es nur ein paar Euro Gerichtskosten