Üblicherweise ist bei einer gewerblich genutzten Eigentumseinheit eine Erlaubnis zur Anbringung eines Firmenschildes in der Teilungserklärung festgeschrieben, also mal reinschauen.
Und falls das drinsteht, eine schnelle Einigung mit den anderen Eigentümern finden, eventuell den Beschluss vorsorglich anfechten, falls es eine Einigung gibt, kann man die Klage zurückziehen, dann sind es nur ein paar Euro Gerichtskosten
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Baum-Darstellung
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20.08.2014, 21:04 #7Milgauss
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