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  1. #1
    Freccione
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    Anfechten eines Beschlusses der Eigentümerversammlung

    Guten Tag zusammen,
    ich hoffe, dass mir bei folgendem Problem geholfen werden kann:
    Meine Frau ist Eigentümerin einer Büroeinheit in einem 10 Parteien-Haus (9xWohnen, 1xBüro).
    Ich bin der Mieter. Bei der gestrigen ETV ging es darum, dass ein 60x40cm grosses Werbeschild an der Fassade angebracht werden soll. Es konnte keine Einstimmigkeit erzielt werden, also Ablehnung. (Es gibt keine sachlichen Gründe dafür!!!).

    Ich habe jetzt zwei Fragen:
    Ist es richtig, dass hier, bei diesem geringen Eingriff in die"Bausubstanz" (vier 6er Dübel) ein einstimmiges Ergebnis erzielt weden muss oder hätte eine Mehrheit (war erfüllt) gereicht?

    Wenn meine Frau den Beschluss anfechten will, mit welchen Kosten ist zu rechnen?


    Ich bedanke mich schon im voraus für weiterführende Informationen.

    Schönen Tag noch
    Bernd
    Es grüßt der Bernd

  2. #2
    Steve McQueen Avatar von WUM
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    ....mit Sachdienliche Hinweisen kann ich nicht dienen.....aber wie wärs denn mit kleben des betreffenden Werbebanners auf euer Fenster oder Eingang??


    Gruss



    wum
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  3. #3
    Freccione
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    Bringt leider nix, Wum. Es handelt sich um ein Büro im Souterrain, die Fenster sind auch schon beklebt.
    Es grüßt der Bernd

  4. #4
    Steve McQueen Avatar von WUM
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    ok,



    Gruss



    Wum
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  5. #5
    Yacht-Master Avatar von Suerlänner
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    Würde mich wirklich fragen ob mir der zu erwartende Stress es wirklich Wert wären.
    Alles Gute

    Torsten

    "Viel mehr Menschen müssen mit dem geistigen Existenzminimum auskommen, als mit dem materiellen."
    Harold Pinter, britischer Schriftsteller

  6. #6
    Super-Moderator Avatar von NicoH
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    Lieber Bernd,

    hier fehlen leider alle wichtigen Infos. Vor allem fehlt die Teilungserklärung.

    Die Teilungserklärung ist quasi das Gesetzbuch einer Eigentümergemeinschaft. Darin steht, was erlaubt ist und was nicht und mit welchen Mehrheiten welche Beschlüsse zu fassen sind.

    Achtung: die Frist für die Klage beträgt einen Monat, danach ist der Beschluss bestandskräftig.
    Ich will Immos, ich will Dollars, ich will fliegen wie bei Marvel.

  7. #7
    Milgauss
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    Zitat Zitat von NicoH Beitrag anzeigen
    Lieber Bernd,

    hier fehlen leider alle wichtigen Infos. Vor allem fehlt die Teilungserklärung.

    Die Teilungserklärung ist quasi das Gesetzbuch einer Eigentümergemeinschaft. Darin steht, was erlaubt ist und was nicht und mit welchen Mehrheiten welche Beschlüsse zu fassen sind.

    Achtung: die Frist für die Klage beträgt einen Monat, danach ist der Beschluss bestandskräftig.
    Üblicherweise ist bei einer gewerblich genutzten Eigentumseinheit eine Erlaubnis zur Anbringung eines Firmenschildes in der Teilungserklärung festgeschrieben, also mal reinschauen.

    Und falls das drinsteht, eine schnelle Einigung mit den anderen Eigentümern finden, eventuell den Beschluss vorsorglich anfechten, falls es eine Einigung gibt, kann man die Klage zurückziehen, dann sind es nur ein paar Euro Gerichtskosten

  8. #8
    Freccione
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    Nico und Wolfgang, vielen Dank.

    Werde mir die Teilungserklärung anschauen und mich evtl. noch ´mal melden.
    Es grüßt der Bernd

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