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  1. #21
    Daytona Avatar von Hamburger
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    Ja natürlich Robert, da hast Du recht.
    Aber man weiß auch wie Versicherungen ticken. Und wenn es mal hart auf hart kommt und es hier um ein paar Uhren geht die weg gekommen sind dann bleibt ein Rechtsstreit nicht aus. Wer hat schon Bock auf Stress mit der Versicherung,
    Moin Moin Digga

    Arne

  2. #22
    Deepsea Avatar von Joe Canaries
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    Ich hatte zuletzt dieses Thema mit der Versicherung mit dem Schutzschild.

    Uhren werden bei Versichungerungen als Schmuck angesehen, sobald gewisse Wertgrenzen überschritten werden.
    Ganz egal, ob dies nun eine Stahluhr oder Edelmetalluhr ist.

    Bei meiner Anfrage bezog ich mich konkret darauf, wie man Schmuck (in diesem Fall Uhren) versichern kann, ohne im Schadensfall ggf. wegen Fahrlässigkeit haftbar gemacht werden zu können. Fahrlässigkeit i.S.v. Uhren waren nicht im Safe usw.

    Dabei wird unterschieden: Entweder man versichert ganz konkret einzelne Schmuckstücke, oder aber, man deckt diese mit der Hausratsversicherung pauschal über Deckungsbeiträge ab.

    Eine Abdeckung über die Hausratsversicherung geht relativ einfach.
    Schmuck/Uhren sind nur mit einem gewissen prozentualen Anteil der Versicherungssummer mitversichert, über den sog. Wertsachenanteil.
    Bei oben genannter Versicherung beträgt dieser bei einer Hausratsversicherung 40%.

    Will ich also meine Uhren/Schmuck zu 100% absichern gelingt dies über eine Anhebung der Versicherungssummer im Schadensfall.
    Habe ich also zu Hause eine Uhr für 10k, ist diese bei einer Versicherungssumme von 10k mit bei einem Wertsachenanteil von 40% mit 4k versichert.

    Will ich also, dass die Uhr zu 100% versichert ist, muss die Gesamtversicherungssumme entsprechend raufgesetzt werden.
    Lege ich diese auf 25k, statt 10k, bekommt man im Schadensfall 10k für die Uhr reguliert (max. 40% von 25k).

    Ist das Uhren/Schmuckportfolio entsprechend größer, muss die Versicherungssumme entsprechend raufgesetzt werden.
    Je höher die Versicherungssummer, umso höher sind natürlich auch die Versicherungskosten p.a.
    Der Anstieg der Kosten bei einer höheren Versicherungssumme fällt im Verhältnis allerdings moderat aus - in Abhängikeit des zu versichernden Objekts (Lage, Art usw.).

    Der Vorteil bei dieser Variante: Der Schmuck/Uhren sind versichert, ganz egal ob im Schadensfall im Tresor aufbewahrt oder auf dem Esstisch liegend.
    Herzliche Grüsse
    Konstantin

  3. #23
    Steve McQueen
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    Zitat Zitat von Hamburger Beitrag anzeigen
    Ja natürlich Robert, da hast Du recht.
    Aber man weiß auch wie Versicherungen ticken. Und wenn es mal hart auf hart kommt und es hier um ein paar Uhren geht die weg gekommen sind dann bleibt ein Rechtsstreit nicht aus. Wer hat schon Bock auf Stress mit der Versicherung,




    Das Beste ist und bleibt das (ausreichend versicherte) Schließfach.
    Geändert von TheLupus (16.08.2014 um 10:58 Uhr)

  4. #24
    Steve McQueen
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    Zitat Zitat von Joe Canaries Beitrag anzeigen
    Ich hatte zuletzt dieses Thema mit der Versicherung mit dem Schutzschild.

    Uhren werden bei Versichungerungen als Schmuck angesehen, sobald gewisse Wertgrenzen überschritten werden.
    Ganz egal, ob dies nun eine Stahluhr oder Edelmetalluhr ist.

    Bei meiner Anfrage bezog ich mich konkret darauf, wie man Schmuck (in diesem Fall Uhren) versichern kann, ohne im Schadensfall ggf. wegen Fahrlässigkeit haftbar gemacht werden zu können. Fahrlässigkeit i.S.v. Uhren waren nicht im Safe usw.

    Dabei wird unterschieden: Entweder man versichert ganz konkret einzelne Schmuckstücke, oder aber, man deckt diese mit der Hausratsversicherung pauschal über Deckungsbeiträge ab.

    Eine Abdeckung über die Hausratsversicherung geht relativ einfach.
    Schmuck/Uhren sind nur mit einem gewissen prozentualen Anteil der Versicherungssummer mitversichert, über den sog. Wertsachenanteil.
    Bei oben genannter Versicherung beträgt dieser bei einer Hausratsversicherung 40%.

    Will ich also meine Uhren/Schmuck zu 100% absichern gelingt dies über eine Anhebung der Versicherungssummer im Schadensfall.
    Habe ich also zu Hause eine Uhr für 10k, ist diese bei einer Versicherungssumme von 10k mit bei einem Wertsachenanteil von 40% mit 4k versichert.

    Will ich also, dass die Uhr zu 100% versichert ist, muss die Gesamtversicherungssumme entsprechend raufgesetzt werden.
    Lege ich diese auf 25k, statt 10k, bekommt man im Schadensfall 10k für die Uhr reguliert (max. 40% von 25k).

    Ist das Uhren/Schmuckportfolio entsprechend größer, muss die Versicherungssumme entsprechend raufgesetzt werden.
    Je höher die Versicherungssummer, umso höher sind natürlich auch die Versicherungskosten p.a.
    Der Anstieg der Kosten bei einer höheren Versicherungssumme fällt im Verhältnis allerdings moderat aus - in Abhängikeit des zu versichernden Objekts (Lage, Art usw.).

    Der Vorteil bei dieser Variante: Der Schmuck/Uhren sind versichert, ganz egal ob im Schadensfall im Tresor aufbewahrt oder auf dem Esstisch liegend.
    Eigentlich bezieht sich der Wertsachenantei (20/40 %) auf die Gesamtsumme.

  5. #25
    Freccione
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    Zur Hausratversicherung: Bei fast allen Versicherungen gelten Stahluhren als Hausrat und nicht als Wertsache.
    Ich weiss aber, dass viele Versicherungen über Änderungen nachdenken und Stahluhren lieber als Wertsachen deklariert hätten.

    Meine Empfehlung ist, dass jeder mit seiner (Hausrat-) Versicherung abklären sollte, wie diese das handhabt. Ich habe von meiner Versicherung die schriftliche Bestätigung, dass Stahluhren ohne Summenbegrenzung ( bis zur Versicherungssumme) versichert sind.
    Es grüßt der Bernd

  6. #26
    Deepsea Avatar von Joe Canaries
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    Zitat Zitat von TheLupus Beitrag anzeigen
    Eigentlich bezieht sich der Wertsachenantei (20/40 %) auf die Gesamtsumme.
    Richtig, anteilig der Versicherungssumme.

    Versichere ich meinen Hausrat mit 80k, werden im Schadensfall bis zu max. 40%, d.h. 32k an Wertgegenständen reguliert.
    Der Rest ggf. für alle anderen Einrichtungsgegenstände i.H. von dann max. 48k.
    Herzliche Grüsse
    Konstantin

  7. #27
    PREMIUM MEMBER Avatar von paia99
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    [QUOTE=TheLupus;4424474]OLG Koblenz, Hinweisbeschluss v. 10.11.2011, 10 U 771/11

    Interessantes Urteil, Danke Robert !

    Verlassen würde ich mich darauf auch nicht unbedingt, ist zudem leider keine BGH - Entscheidung.

    Und Du hast recht, Zusatzversicherungen für Schliessfächer gibts auch über die Hausrat-V..
    Meine Bank hat mir allerdings auch angeboten, die Versicherungssumme pro Schleißfach gegen eine relativ moderate Erhöhung der Jahresgebühr anzuheben.

    Vorher klären ist eine sehr gute Idee, aber welche Versicherung gibt einem so etwas vorab schriftlich ? Wenn dann nur bei Neuabschluss denke ich. Ist aber ja bei der Hausrat-V.auch kein Problem.

    Ich hasse diesen Versicherungs-Sch...., ist aber leider in Thema.
    viele grüße Andreas

    Ich bin bereit jeden Weg zu gehen, solange er vorwärts führt. David Livingstone

  8. #28
    Steve McQueen
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    Meine Versicherung für das Schließfach ist auch direkt von der Bank und unabhängig von der Hausrat. Dort habe ich gar keine Wertsachen drin, da nie was rumliegt.

  9. #29
    Explorer Avatar von smarty
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    Ich hatte zuletzt dieses Thema mit der Versicherung mit dem Schutzschild.
    Konstantin
    Also ich bin bei der HUK (ich denke die meinst du) und dort sind Stahl - Rolex und solche in S/G, wo der Schmuckanteil unterliegt, definitiv als Zeitmesser, d.h. NICHT als Wertsache über die Hausrat (entsprechend hoch abgeschlossen) mitversichert.

    Zusätzlich ist noch ein Bankschließfach mit Versicherung über die Bank vorhanden.
    Grüße & alles Gute,
    Micha

  10. #30
    Ländercode-Schnüffelhund Avatar von Schmackofatz
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    Den Anteil der Schmuckversicherung bzw. Uhren kann man bei der Hausrat übrigens von den regulären 20% leicht erhöhen.

    Einfach mal bei der Versicherung anrufen und nachfragen. Bei meiner hat es geklappt...
    Peter

    Bekennender Längsdenker

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