Hallo,
manchmal werden Rolex-Uhren neueren Baujahrs angeboten, die noch innerhalb der Garantiezeit liegen (z.B. von 2013/2014), jedoch fehlt das Garantiezertifikat.

Spiel das für die Geltendmachung von Garantieansprüchen eine Rolle, d.h.

a) müsste man das Zertifikat vorzeigen können, um einen Claim zu machen,
b) oder gleicht Rolex/der Konzi einfach nur die Seriennummer mit den Daten im Computer (ursprüngliches Verkaufsdatum) ab und ermittelt so die Garantiegültigkeit,
c) oder kann man ersatzweise die Originalrechnung des Erstkäufers vorlegen?

Gruß
Krowax