Dann war dein sinnloser Kommentar auf meinen Beitrag wohl ein Versehen. Muss ich missverstanden haben, sorry nochmal.
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Hybrid-Darstellung
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01.08.2014, 10:21 #1Ciao
Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.
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01.08.2014, 10:38 #2
Die Top-Mietrechtler können immer beides und wissen deshalb wie beide Seiten ticken. Was sehr nützlich ist, egal auf welcher Seite man steht: Das ist richtig
aber: Es gibt eben Rechtsanwealte die vetreten lieber Eigentuemer (oder umgekehrt).
Bei den Aerzten gibt es auch welche, die Privatpatienten bevorzugen.Gruss,
Bernhard
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01.08.2014, 10:24 #3
Entmietung klingt gut. Was sagt den die Eigentümerversammlung dazu bzw. was sagt der dritte Eigentümer dazu?
Klingt alles eklig. Ich drück die Daumen, dass sich das schnell, konsequent und nachhaltig lösen lässt. Nichts Schlimmeres, als wenn das persönliche Refugium bedroht ist und man sich plötzlich in seiner Hütte nicht mehr wohlfühlt.Gruß, Hubertus
Be excellent to each other!
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01.08.2014, 10:41 #4
Ziemlich bescheidene Situation. Zu schnell ausziehen wär für mich keine Option. Diese Stinker gibt es als Mieter in den schönsten Wohnungen. Selbst wenn du dir ne neue Wohnung kaufst, kann in 2 Jahren wieder sowas neben, über oder unter dir einziehen.
Einen guten Tipp kann ich leider nicht geben. Da mir ein ähnlicher Fall bekannt ist werde ich aber hier gespannt mitlesen...
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01.08.2014, 10:46 #5
Lieben Dank für die vielen lieben Zusprüche und Hilfestellungen auch per PN
der 3. Hauseigentümer hält sich da ziemlich raus, findet es natürlich schlimm, ist aber anteilig am Haus mit 129/1000 nur geringfügig interessiert (wir haben 439).
Ausziehen bzw. das Feld räumen ist für uns keine Option!Grüße, Anna!
Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele: Freude, Schönheit der Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur, Darum, Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist's! Reise, reise! (W.Busch) ...Officially Certified DoT Winner 2009 & 2011
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01.08.2014, 11:35 #6
Ich würde in diesem Fall nach einem Anwalt Ausschau halten, der sich mit dem WEG auskennt. Nach meinem Wissen kann die Eigentümergemeinschaft den Eigentümer der problematischen Wohnung verpflichten die nötigen Maßnahmen gegen seinen Mieter zu ergreifen.
Dein Ansprechpartner ist in jedem Fall der andere Eigentümer und ggfs. der Verwalter. In jedem Fall würde eine Art Störungstagebuch mit Datum, Uhrzeit und Vorfall führen um alles gut dokumentieren zu können. Dies hilft Deinem Miteigentümer gegen den Mieter (Störung des Hausfriedens) und Dir gegen Deinen Miteigentümer.Viele Grüße
Michael
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01.08.2014, 12:13 #7
Hast Du nicht Freunde russischer Abstammung die Dich zu jeder Nachtzeit besuchen wollen und versehentlich 5 x in der Nacht an der falschen Wohnungtür klingeln ?
!
Normalerweise reagiert solch ein "Pack" nicht auf Briefe von Anwälten oder irgend welchen Versuchen, das Problem "ruhig" zu lösen.
Sorry, aber mir würden da viele Dinge einfallen, um denen das Leben ebenfalls mehr als unangenehm zu machen. Auch wenn´s mir den einen oder anderen € kostet.
Mit gut Zureden wirst da nicht weiterkommen. Ob Du mit Briefen vom Anwalt weiterkommst ? Ich glaube da nicht daran !The difference between men and boys is the price of their toys !
Suche Jubilee-Band für meine 16710
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01.08.2014, 12:24 #8RAMichelGast
Anna, das wird ein langer Kampf werden. Ähnliches hatte ich vor einiger Zeit mit einem Eigentümer, dessen Mieter Chaos pur veranstaltet haben und nicht ausziehen wollten. Die sind jetzt zwar raus aus der Wohnung, aber es hat lange gedauert (> 1 Jahr).
WEG, Mietrecht und renitente Mieter... der Traum eines jeden Anwalts. Ich hoffe das Beste für Dich.
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01.08.2014, 12:25 #9
ich würde mich nicht auf deren Niveau runterlassen, da ist einem so ein Pack meistens überlegen -> zugeklebte Türschlösser, verp..... Fußmatten, im Briefkasten ne tote Ratte, usw...da kommt nichts bei raus.
Rechtliche Schritte sind imo schon der richtige Weg.der größte Luxus ist Zeit...
Viele Grüße,
Robert
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01.08.2014, 12:28 #10
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01.08.2014, 12:31 #11
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01.08.2014, 12:56 #12
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- 25.02.2010
- Beiträge
- 4.084
Servus Anna,
unschön zu lesen. Nicht auf die schnelle zu lösen. Der Weg sollte IMHO über die Verwaltung laufen. Diese muß den nötigen Druck auf den Eigentümer ausüben. Gut wäre es wenn der andere Eigentümer mitziehen würde. Dann hättet ihr die Mehrheit und könntet über die Verwaltung den Eigentümer zwingen tätig zu werden. Im WEG heißts Mehrheit vor den Interessen eines einzelnen.Gruß
Elmar
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01.08.2014, 13:06 #13
Anna, das tut mir leid! Wir hatten in unserer letzten Wohnung trotz gehobener Wohnanlage das gleiche Problem. Nebenan in der 3- Zimmer- Wohnung haben zuletzt 7 Personen gewohnt, die randaliert, getrunken und sich geprügelt haben. Das ging so weit, dass die Frau nachts bei uns in Panik flüchtend an der Türe geklingelt hat. Als sich die anderen Eigentümer und Mieter "eingemischt" haben, wurden Türschlösser verklebt, usw.
Uns hat das Thema nur 2 Monate betroffen, weil wir schon im Umzug in unser Haus waren. Letztendlich hat es aber wohl fast ein Jahr gedauert, bis man den Typen samt Anhang per Räumungsklage mit der Polizei aus der Wohnung geholt hat.
Ich drücke dir die Daumen, dass das schnell und vor allem gut ausgeht!Viele Grüße,
Bernd
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01.08.2014, 13:22 #14
Oh wir sind ganz lieb und werden das auch weiterhin sein. Ein Teil von Ihnen verlässt um 4:30 und um 5Uhr das haus und donnert die Haustür ins Schloss, das alles bebt. Ich verlassse um 6 Uhr früh das Haus und schliesse weiterhin leise die Haustür - es bringt nichts sich auf deren Niveau zu begeben. In der heutigen Zeit hat der kleine ganz schnell mal was mit dem Handy aufgenommen etc und am Ende sind wir diejenigen, die sich daneben benehme. Klar fällt es zum Teil schwer, wenn man mit "Halt die Klappe" angesprochen wird, aber ich sag dann darauf lieber gar nichts.
Die Polizei die damals da war, hat auch nur von besorgten Nachbarn von Gegenüber gesprochen, ob sie es jetzt geglaubt haben oder nicht, wir gehen schon noch davon aus was abzukriegen, das ist klar.
Hausverwaltung sind im Übrigen wirGrüße, Anna!
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01.08.2014, 15:57 #15
Ganz ganz schweres Thema. Es wurde auch schon so gut wie alles dazu gesagt. Tut mir leid für Dich!
Meine Schwägerin hatte einen ähnlichen Fall in der Wohnung über ihr. Es waren zwar beide Parteien Eigentümer, aber besser war es dadurch auch nicht. Das Resultat: Sie hat dann mit ihrem Mann ein freistehendes Einfamilienhaus gebaut. Grundfläche nicht viel größer, aber eben keine Nachbarn Wand an Wand.
Wäre es für Dich denn langfristig eine Überlegung, die betreffende Wohnung zu kaufen? Du muss die Mieter zwar übernehmen, kannst aber als neuer Eigentümer dann rechtlich ganz anders agieren. Und für die Zukunft die Mieter selbst aussuchen!!!Gruß Frank
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01.08.2014, 16:41 #16
Oh, schlimm sowas. Der Alptraum schlechthin. Ich wüsste nicht, wie ich reagieren würde.
Wünsche dir, daß es sich schnell erledigt und drück dir die Daumen!Gruß Fritz
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01.08.2014, 17:41 #17
Das tut mir für Dich leid!
Aus eigener Erfahrung - mit Höflichkeit kommt man da nicht viel weiter. Klare Ansage gegen den Vermieter das er die Mieter loswerden muss, auch wenn es nicht angenehm ist, da er ja auch Leidtragender ist. Aber er muss "nur" die schwankenden Mieteinnahmen ertragen, Du den Rest.
Das Verhältnis wird zumindest vorläufig schon getrübt werden, aber ohne das er merkt, dass es Dich echt nervt passiert nichts. Und dauern wird das sowiso. Selbst gegen den Mieter würde ich nicht vorgehen, das artet nur aus.
Eigentumswohnungen kommen mir deshalb auch nicht mehr in die Tüte.Geändert von Jockl (01.08.2014 um 17:44 Uhr)
Gruß, Florian
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12.08.2014, 10:44 #18
Hallo Anna
war im Urlaub und lese den Thread erst jetzt. Ich bin Immobilienrechts- Spezialist in München und machen auch viel Mietrecht und auch gelegentlich WEG - Recht.
Leider ist in einem solchen Fall mit dem juristischen Instrumentarium oft nicht viel zu bewegen, da sich solche Auseinandersetzungen hauptsächlich auf emotionaler Ebene bewegen. Außerdem braucht man einen langen Atem und es kostet viel Geld mit oft ungewissem Ausgang. Ich übernehme aus diesen Gründen daher prinzipiell keine Nachbarschaftsstreitigkeiten.
Ansonsten waren im Thread ja schon einige gute Ratschläge enthalten. Ihr solltet zu Beweiszwecken auf jeden Fall ein Lärmtagebuch führen, in dem Zeit, Art, Dauer und Intensität der Störung aufgelistet werden. Außerdem sollte der Eigentümer der betreffenden Wohnung dazu angehalten werden, die Mieter zur Unterlassung aufzufordern und in der Folge abzumahnen. Sollten sie ihr Verhalten daraufhin nicht ändern, kann seitens des Eigentümers gekündigt werden.
Dies nur in aller Kürze, über dieses Thema könnte seitenweise geschrieben werden.
Du kannst mich auch gerne ´mal anrufen, bitte Kontakt per PN.
Bleibt starkviele grüße Andreas
Ich bin bereit jeden Weg zu gehen, solange er vorwärts führt. David Livingstone
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12.08.2014, 16:33 #19ehemaliges MitgliedGast
Alles Gute, viel Erfolg und ganz viel Kraft Alicia
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12.08.2014, 16:44 #20
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Alptraum.
Die Leute über uns finden es auch total normal, zB nachts um 1 die Waschmaschine schleudern zu lassen, 2.50m über unserm Schlafzimmer. Kann man tagsüber oder bis 23 Uhr auch einfach schlecht erledigen. Logisch.
Manche Menschen sind einfach dumm. Da brauch man einen langen Atem. Gut, dass wir bald ausziehen, in ein Heim, wo nur Eigentümer wohnen werden. Ich hoffe, dass da mehr Verständnis vorherrscht.Viele Grüße, Florian!
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