Zitat Zitat von ein michael Beitrag anzeigen
Für uns stellt sich eben die Frage, ob wir einen Gutachter beauftragen müssen und das ganz über die anwaltliche Schiene laufen lassen müssen, oder am Ende die Scheibe einfach so lassen.
Ich würde die dritte Möglichkeit wählen, Scheibe austauschen lassen, wenn es optisch stört oder wenn - mit der Zeit - die Scheibe blind wird. Der Nachweis eines Gewährleistungsanspruchs dürfte ziemlich schwierig werden, zumal nach drei Jahren. Das Fenster ist festverglast, wird also nicht bewegt, es liegt geschützt unterm Dach und hat wenig thermische Beanspruchung. Wenn die Spannung am Rand, an der Einklebung, zu groß ist, könnte das den Riss zur Folge haben. Aber wer will das beweisen können, und wie? Und warum sollte die Spannung fast drei Jahre Ruhe geben und sich dann erst entspannen?