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  1. #1
    Daytona Avatar von heradot
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    Bei der Telekom, Beleg vorhanden. Gewährleistung ist halt keine Garantie; wie soll ich nachweisen das der Mangel bei Überhang bestanden hat bzw. im Keim (aufgrund Konzept/Entwicklungsfehlern) vorhanden war wenn beide sich stur stellen?

    Viele Grüße, Marco

    PS: Danke Nico, Post hat sich überschnitten.
    Da, wo Du sitzt, kann ich mir auch gut eine Zimmerpflanze vorstellen.

  2. #2
    PREMIUM MEMBER Avatar von dpg666
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    Zitat Zitat von heradot Beitrag anzeigen
    Bei der Telekom, Beleg vorhanden. Gewährleistung ist halt keine Garantie; wie soll ich nachweisen das der Mangel bei Überhang bestanden hat bzw. im Keim (aufgrund Konzept/Entwicklungsfehlern) vorhanden war wenn beide sich stur stellen?

    Viele Grüße, Marco

    PS: Danke Nico, Post hat sich überschnitten.
    Die Telekom setzt auf Beweislastumkehr?!
    Würde denen sagen, dass sie entweder austauschen, oder das halbe Forum den Vertrag kündigt
    Das halbe, da es ja auch Member im Ausland gibt...
    LG Deni

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