Klar, das mit dem Leerrohr. Es muß ja eine Verbesserung eingetreten sein, damit die Gemeinde abrechnen kann.
Beim letzten Ausbaubeitragsbescheid haben wir Widerspruch eingelegt. Kostet erst einmal nichts und das Landratsamt, etc. prüft. Man kannn den Widerspruch jederzeit wieder zurückziehen, wenn abzusehen ist, dass nichts dabei rauskommt. Kostet ja nichts....erstmal.
Die Gemeinde hat uns regelrecht bedroht den Widerspruch zurüückzuziehen. War doch ihrer Meinung nach die Abrechung rechtlich und sachlich richtig. Was kam raus: knappe 25% Rückzahlung. Laß` prüfen, wenn Du eine Chance siehst.
LG
Michael
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Thema: Frage zum Steuerrecht
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30.06.2014, 19:26 #1PREMIUM MEMBER
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Von Submax im Forum Off TopicAntworten: 19Letzter Beitrag: 07.06.2012, 17:51




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