Kann man jetzt "nur" kündigen oder auch gezahlte Beiträge zurück verlangen?
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22.06.2015, 10:37 #1
Zu Unrecht GEMA abkassiert...
Mal ein aktuelles Urteil, dass mir meine Frau gerade geschickt hat.
Betrifft Praxisinhaber oder andere Freiberufler und Selbstständige, die
für Hintergrundmusik in ihren Räumlichkeiten regelmäßig an die GEMA abdrücken.
Ich zahle seit 2001 immer pünktlich und gewissenhaft...
http://www.heise.de/newsticker/meldu...g-2718019.htmlDas einzig Wichtige im Leben sind die Spuren der Liebe, die wir hinterlassen, wenn wir gehen....
(Albert Schweitzer)
Greets Stefan
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22.06.2015, 10:39 #2
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22.06.2015, 10:44 #3
Das prüfen wir gerade,Robert.
Zum Teil ja ohnehin in der Verjährung....Das einzig Wichtige im Leben sind die Spuren der Liebe, die wir hinterlassen, wenn wir gehen....
(Albert Schweitzer)
Greets Stefan
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22.06.2015, 10:48 #4
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Danke. Habe ich direkt meinem Zahnarzt geschickt.
Gilt dieses Urteil dann generell für alle Wartezimmer oder nur für Zahnärzte?
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22.06.2015, 10:56 #5
Muss ich nochmal fragen.
Zumindest für Wartezimmer sollte es unabhängig vom Beruf wohl gelten....Das einzig Wichtige im Leben sind die Spuren der Liebe, die wir hinterlassen, wenn wir gehen....
(Albert Schweitzer)
Greets Stefan
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22.06.2015, 11:12 #6
Danke für die Info!
Falls du bezüglich der bereits gezahlten Beträge (Rückforderung) mehr weisst wäre es nett, wenn du es hier ebenfalls posten könntest.Gruß Markus
"Wer aufhört aktiv zu sein signalisiert Todesbereitschaft"
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22.06.2015, 11:17 #7
Mmmh, keinen Plan ob ich überhaupt was zahle im Moment,
muss ich prüfen......
Danke für den Link!Beste Grüsse, Olli
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22.06.2015, 11:20 #8
Rückforderung geht, zumindest bis zu den verjährten Zeiträumen.
Jürgen
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22.06.2015, 11:28 #9
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22.06.2015, 11:42 #10
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Was unterscheidet denn ein Wartezimmer von meinem Ladengeschäft?
Ich versteh die Begründung wirklich nicht.Urlaub? Hier klicken! oder anrufen: +49 7131- 902020 liebe Grüße, Jochen
Du hast mir gar nix zu sagen, du bist nicht meine Katze!
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22.06.2015, 11:43 #11
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Was unterscheidet denn ein Wartezimmer von meinem Ladengeschäft?
Ich versteh die Begründung wirklich nicht.Urlaub? Hier klicken! oder anrufen: +49 7131- 902020 liebe Grüße, Jochen
Du hast mir gar nix zu sagen, du bist nicht meine Katze!
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22.06.2015, 11:59 #12
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Bis jetzt wurde nur der Kurztext des Urteils veröffentlicht.
Dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 15. März 2012 ist zu entnehmen, dass eine öffentliche Wiedergabe im Sinne von Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft**** und Art. 8 Abs. 2 Satz 1 der Richtlinie 2006/115/EG zum Vermietrecht und Verleihrecht sowie zu bestimmten dem Urheberrecht verwandten Schutzrechten im Bereich des geistigen Eigentums***** jedenfalls voraussetzt, dass die Wiedergabe gegenüber einer unbestimmten Zahl potentieller Adressaten und recht vielen Personen erfolgt. Der Gerichtshof der Europäischen Union hat mit diesem Urteil ferner entschieden, dass diese Voraussetzungen im Allgemeinen nicht erfüllt sind, wenn ein Zahnarzt in seiner Praxis für seine Patienten Hörfunksendungen als Hintergrundmusik wiedergibt.
Der Bundesgerichtshof ist an die Auslegung des Unionsrechts durch den Gerichtshof der Europäischen Union gebunden und hat die entsprechenden Bestimmungen des nationalen Rechts richtlinienkonform auszulegen.
Es wird darauf hinauslaufen, dass in Arztpraxen im Gegensatz zu Reisebüros Termine vereinbart werden, wodurch die Wiedergabe der Musik auf die Praxiskunden beschränkt ist und damit nicht gegenüber einer unbestimmten Zahl potentieller Adressaten erfolgt.
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22.06.2015, 12:07 #13
Firmen und Verbände mit 4 Buchstaben erwecken bei mir stets einen zweifelhaften Eindruck...FIFA, Gema...
under Milkwood
LG
Stephen😎
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22.06.2015, 12:17 #14
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ADAC
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22.06.2015, 12:21 #15
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22.06.2015, 12:38 #16
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22.06.2015, 12:54 #17
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22.06.2015, 13:25 #18
GEMA zahle ich nicht aber leider GEZ und mein Eindruck ist das dort auch zu Unrecht abkassiert wird.
Bin leider auf dem Gebiet nicht so bewandert, um "Besucher" so entspannt wieder nach Hause zu schicken. Möglicherweise haben wir hier den einen oder anderen Juristen, der sich dazu mal äußern könnte?
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22.06.2015, 13:46 #19
Ehrlich gesagt: ich würde im Wartezimmer weder Musik, Radio noch TV laufen lassen. Lesen bildet und reicht m.E. aus...führt zwar nicht weiter hier, wäre aber mein Ansatz...
Beste Grüße, uhrenfan_rolex
"Man reist nicht um anzukommen, sondern um zu reisen (J.W.v.Goethe)."
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22.06.2015, 13:51 #20
Ach, wir mögen schon ein wenig Musik.
Und unsere Patienten auch.
Das Eine (Lesen) muss das Andere ja auch nicht zwangsläufig ausschließen...Das einzig Wichtige im Leben sind die Spuren der Liebe, die wir hinterlassen, wenn wir gehen....
(Albert Schweitzer)
Greets Stefan
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