Bei der Reiserücktritt ist das so, beim Schutzbrief, Auslandskrankenversicherung... IIRC nicht.
Mal eine Frage - ich weiß nicht, ob Du diese beantworten willst:
"§ 10 Subsidiarität
Versicherungsschutz besteht subsidiär zu anderweitig bestehendem Versicherungsschutz, d. h.
sofern Versicherungsschutz für dieselbe Gefahr auch noch bei einem anderen Versicherer besteht,
gehen diese anderweitigen Leistungsverpflichtungen vor. Der versicherten Person steht es frei,
welchem Versicherer er den Schadenfall anzeigt."
Was passiert wohl, wenn alle Versicherer diese Klausel in ihre VB schreiben?![]()
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13.06.2014, 10:14 #1Yacht-Master
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Grüße, Manuel
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