Es kommt drauf an. Bis zum Jahressteuergesetz 2010 mag das strittig gewesen sein - Stichwort Ratzinger Golf 😀, dann wurde allerdings der § 23 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG eingefügt und der unterjährige Verkauf von Gegenständen des täglichen Bedarfs ausdrücklich für nicht steuerbar erklärt. Der selbst genutzte PKW gehört unstrittig dazu. Stellt man also den PKW nicht ungenutzt und abgemeldet in die Garage (Parallelen zu verklebten Rolex Sportmodellen scheinen erkennbar), ist der etwaige Verkaufsgewinn steuerlich irrelevant. Das ist auch logisch, denn sonst würde jeder Privatmann die regelmäßigen Verluste beim Verkauf des jüngst erworbenen Neuwagens, der jetzt ein junger Gebrauchter ist, auch steuerlich geltend machen. Das war einfach ein paar wenige Jahre eine Ausnahmesituation, die so vermutlich nie wieder kommen wird.